Ehemalige Ratsvorsitzende geht auf Distanz zu EKD-Papier

Margot Käßmann gegen Neuregelung beim Abtreibungsparagrafen

Veröffentlicht am 11.11.2023 um 10:40 Uhr – Lesedauer: 

Augsburg ‐ Wie soll die Zukunft des Paragrafen 218 aussehen? Die Evangelische Kirche in Deutschland kann sich laut einem Positionspapier auch Regelungen außerhalb des Strafrechts vorstellen. Margot Käßmann sieht das anders.

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Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, geht auf Distanz zur aktuellen EKD-Stellungnahme zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Die frühere hannoversche Landesbischöfin sprach sich in der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag) gegen eine Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218 aus: "Ich finde die bisherige Regelung, die mir auch schon Sorgen bereitet, hat sich bewährt." In der aktuellen Stellungnahme des Rates der EKD wird eine teilweise Streichung strafrechtlicher Vorschriften bei Abtreibungen befürwortet.

Käßmann erinnerte an die ältere gemeinsame Erklärung "Gott ist ein Freund des Lebens" des Rates der EKD mit der Deutschen Bischofskonferenz: "Darin haben wir festgehalten, alles zu tun, um einer Frau einen Weg mit dem Kind aufzuzeigen", sagte sie. Es gelte aber auch, die Frau zu achten, die sich für eine Abtreibung entscheidet, betonte sie: "Es ist richtig, dass Abtreibung nicht bestraft wird, und ich möchte, dass Abtreibungen – wenn sie denn stattfinden – in medizinisch sicheren Verhältnissen vorgenommen werden."

Papier für Regierungskommission

Der Rat der EKD hatte sich Mitte Oktober für eine teilweise Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts ausgesprochen und sieht die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung nach vorheriger verpflichtender Beratung bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Hintergrund ist eine Kommission des Bundes, die auf Wunsch der Ampel-Koalition prüfen soll, ob das Abtreibungsrecht reformiert wird. Bislang sind Abtreibungen nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch illegal, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Die Stellungnahme der EKD ist innerkirchlich umstritten. So plädierte der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl in einer gemeinsamen Erklärung mit seinem katholischen Amtskollegen Bischof Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der derzeitigen rechtlichen Regelung. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer bedauerte das EKD-Papier: "Als Christen wären wir herausgefordert, der säkularen Mehrheit in unserem Land die Botschaft von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen in all ihren Facetten darzulegen und so gemeinsam Anwalt für das Menschsein und für das gottgewollte Leben zu sein. Leider erleben wir aber, dass sich gerade in diesem Bereich die Konfessionen immer mehr voneinander auseinanderbewegen." (cph/epd)