Synodaler Ausschuss konstituiert: Neuer Schwung für Kirchenreformen?
Ein "Arbeitsinstrument" sei der Synodale Ausschuss, hieß es im Vorfeld gern. Das klang nach trockener Materie und dem Versuch, hochfliegende Erwartungen lieber gleich im Keim zu ersticken. Bei der Vorgeschichte eigentlich kein Wunder. Unter dem Eindruck des Missbrauchsskandals hatten die katholischen Bischöfe mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) 2019 den Synodalen Weg zur Zukunft der Kirche in Deutschland gestartet. Auf der vorerst letzten Vollversammlung des Synodalen Wegs verständigten sich die Teilnehmer im März darauf, die Gespräche über die Schlüsselthemen Macht, Rolle der Frau, Sexualmoral und priesterliche Lebensform in einem Synodalen Rat fortzusetzen.
Dieses Gremium aus Bischöfen und Laien soll jener Synodale Ausschuss vorbereiten, der sich am Freitag und Samstag in Essen erstmals traf. Die Ausgangsbedingungen waren eher speziell. Der Vatikan hat sich mehrfach gegen die Gründung eines Synodalen Rats als Leitungsgremium von Bischöfen und Laien ausgesprochen. Es bestehe die Gefahr, dass die Autorität der Bischöfe dadurch unzulässig eingeschränkt würde. Vier Bischöfe wollen nicht zuletzt deswegen dem Synodalen Ausschuss ganz fernbleiben: Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) sowie die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg).
Das hat auch Konsequenzen für die Finanzierung des Ausschusses. Die übrigen 23 Ortsbischöfe haben sich zwar dazu bekannt. Aber immer noch fehlt es an Strukturen, über die das Geld fließen kann. Ein Verein ist in Gründung. Bis es soweit ist, klafft im Werkzeugkasten für das "Arbeitsinstrument" Synodaler Ausschuss noch eine Lücke. An anderen Stellen dagegen sind – mit Satzung und Geschäftsordnung – die ersten Pflöcke eingeschlagen.
Presseöffentliche Tagungen
Der Ausschuss wird im Regelfall presseöffentlich tagen. Und er wird seine Beschlüsse mit einer einfachen Zweidrittelmehrheit fassen. Bei den Vollversammlungen des Synodalen Weges war immer auch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bischöfe erforderlich. Der Verzicht darauf lässt sich durchaus als eine Frucht der Debatten über die Verteilung von Macht in der Kirche lesen – und als Signal der Bischöfe an die Laien, diese Macht künftig zumindest hier und da anders verteilen zu wollen.
Man habe "ordentlich an Fahrt aufgenommen", bilanziert ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) und der Plattform katholisch.de. Auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, zeigte sich zufrieden mit den in Essen erzielten Ergebnissen. Besonders hob er das konstruktive Klima der Debatten hervor. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Gregor Podschun. "Auch wenn zunächst bei Fragen wie zum Beispiel den nötigen Mehrheiten bei Abstimmungen scheinbar sehr konträre Positionen zur Diskussion standen."
Damit die Satzung in Kraft treten kann, muss sie nun noch von den Trägern des Synodalen Weges – Bischofskonferenz und ZdK – beschlossen werden. Der Laiendachverband lässt darüber am 24./25. November auf seiner Vollversammlung in Berlin abstimmen. Die Bischöfe stimmen auf ihrer Frühjahrsvollversammlung am 19. bis 22. Februar in Augsburg ab. Ob das eine reine Formsache ist, wird sich zeigen.
Was steht nun auf der Agenda? Der Synodale Ausschuss wird nicht nur bis 2026 den Synodalen Rat vorbereiten. Er soll sich auch mit jenen Papieren des Synodalen Weges befassen, die noch nicht abschließend beraten wurden. Unterdessen hat die von Papst Franziskus einberufene Weltsynode, deren erste Halbzeit im Oktober in Rom zu Ende ging, eine neue Dynamik der Debatte über Kirchenreformen freigesetzt. Darauf bauen auch die Befürworter von Synodalem Ausschuss und Synodalen Rat in Deutschland.
12.11.2023, 10.15 Uhr: ergänzt um Präzisierung zum Inkrafttreten der Satzung.