Vatikan befasst sich mit Einsprüchen gegen Linzer Pfarrstrukturreform
Die Pfarrstrukturreform in der österreichischen Diözese Linz wird teilweise ein Fall für den Vatikan. Wie die Diözese am Montag mitteilte, wird sich das Dikasterium für den Klerus mit Einsprüchen gegen einige Umsetzungsschritte der derzeit laufenden Reform befassen. Anlass dafür seien Forderungen aus 8 von 103 betroffenen oberösterreichischen Pfarrgemeinden, die vorgesehene Fusionierung zu sieben neuen Großpfarreien zurückzunehmen. Das Inkrafttreten der entsprechenden Dekrete für die Dekanate, aus denen der Widerstand gegen die Zusammenlegung der Pfarreien formuliert worden sei, werde so lange ausgesetzt. In allen anderen Gemeinden gehe die Strukturreform dagegen wie geplant weiter.
103 Pfarreien sollen zu 7 Großpfarreien fusionieren
Im Oktober 2022 hatte die Linzer Diözesanleitung die ersten Dekrete erlassen, mit denen zum 1. Januar 2023 51 bis dahin eigenständige Pfarreien zu fünf neuen Großpfarreien fusioniert wurden. Ende September waren dann die nächsten Dekrete erlassen worden, mit denen zum 1. Januar 2024 weitere 103 Pfarreien zu sieben Großpfarreien fusioniert werden sollten. Nach dem Erlass der Dekrete durch Bischof Manfred Scheuer habe auch für einzelne Mitglieder betroffener Pfarren die Möglichkeit bestanden, um Rücknahme der geplanten Fusion zu bitten. "Dies geschah diesmal aus manchen Pfarren", erklärte die Diözese. Der Bischof habe daraufhin in mehreren Schreiben nochmals auf die Beweggründe für die Strukturreform hingewiesen.
Gleichwohl sei nun gemäß der in der "Ordnung der Pfarren" vorgesehenen Vorgehensweise aus den acht Pfarrgemeinden eine Beschwerde zur Weiterleitung nach Rom eingereicht worden. Das zuständige Klerus-Dikasterium in Rom sei nun mit der "Herstellung der Rechtssicherheit" befasst, erklärte die österreichische Diözese.
Pfarrstrukturreform sieht 39 "Pfarren" vor
Das Umsetzungskonzept der Pfarrstrukturreform sieht laut der Diözese 39 "Pfarren" vor, die aus mehreren Pfarrteilgemeinden mit ihren historischen lokalen Rechtsträgern "Pfarrkirche" und "Pfarrpfründe" bestehen. Damit soll nach dem Willen der Diözesanleitung sowohl die Zusammengehörigkeit innerhalb des pastoralen Raumes einer Pfarre bewusst gemacht als auch die konkrete Beheimatung und Verantwortung in einer konkreten Gemeinschaft vor Ort zum Ausdruck gebracht werden. Die Pfarrteilgemeinden würden daher zwar eine weitgehende Selbstständigkeit für ihren Bereich bewahren können, zugleich profitierten sie vom größeren Ganzen der Pfarre und der Zusammenarbeit der Seelsorge-Verantwortlichen. Geleitet werden die Pfarren von jeweils einem Pfarrer in Zusammenarbeit mit zwei Vorständinnen oder Vorständen für pastorale und wirtschaftliche Angelegenheiten.
Hauptziel der neuen Struktur ist es laut der Diözese, "einen unterstützenden Rahmen für eine inhaltliche, an der Botschaft Jesu orientierte Neuausrichtung der Christinnen und Christen zu schaffen, damit Kirche im Sinne des Evangeliums auch weiterhin nah bei den Menschen und wirksam in der Gesellschaft ist". Bischof Scheuer hatte dazu im Mai 2021 im Diözesanblatt erklärt: "Kirchliche Strukturen sollen gute Rahmenbedingungen schaffen, damit Kirche als offene und positive Kraft in unserer Gesellschaft erlebbar ist." (stz)