Gemeinsame Bestattung und Aufbewahrung außerhalb von Friedhöfen möglich

Glaubensdikasterium: Neue Regeln für den Umgang mit Asche Verstorbener

Veröffentlicht am 12.12.2023 um 13:11 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Lange war die Kirche ablehnend gegenüber Feuerbestattung. Heute ist sie erlaubt – unter strikten Vorgaben. Das Glaubensdikasterium eröffnet nun zwei neue Möglichkeiten, was mit der Asche Verstorbener passieren kann.

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Angehörige dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen Teile der Asche von Verstorbenen auch außerhalb von Friedhöfen aufbewahren. Am Dienstag veröffentlichte das Glaubensdikasterium Antworten auf zwei Fragen des Erzbischofs von Bologna, Kardinal Matteo Maria Zuppi, zum Umgang mit den Überresten nach einer Feuerbestattung. Zuppi hatte an die Behörde die Fragen gerichtet, ob die Asche von mehreren Verstorbenen gemeinsam aufbewahrt werden darf und ob Angehörige einen Teil der Asche an einem für den Verstorbenen bedeutenden Ort aufbewahren dürfen. Das Glaubensdikasterium hat beide Fragen unter Bedingungen bejaht.

Grundsätzlich verbietet die Kirche das anonyme Ausstreuen von Asche. Zuppi fragte unter Bezug auf diese Regelung, ob die Ausweisung eines Begräbnisortes zulässig sei, an dem die Asche mehrerer Verstorbener am selben Ort bestattet wird, solange die Bestattung nicht anonym erfolgt. Der Kardinal verwies dabei auf die Tradition von Ossuarien, in denen die Gebeine vieler Verstorbener gemeinsam aufbewahrt werden. Das Dikasterium hält dazu fest, dass "ein bestimmter und dauerhafter heiliger Ort für die vermischte Ansammlung und Aufbewahrung der Asche verstorbener Getaufter" eingerichtet werden darf, "wobei die Identität jeder Person anzugeben ist, damit die Erinnerung an ihre Namen nicht verloren geht".

Urne auf dem Kaminsims bleibt verboten

Für die Aufbewahrung von Asche außerhalb von Friedhöfen legt das Glaubensdikasterium strenge Maßstäbe an. Die zuständige kirchliche Autorität wird von ihr ermächtigt, unter Beachtung der staatlichen Gesetze Anträge von Familien zu prüfen und zu entscheiden, "einen minimalen Teil der Asche ihres Verwandten in angemessener Weise an einem Ort aufzubewahren, der für die Geschichte des Verstorbenen von Bedeutung ist". Weiterhin muss sichergestellt sein, dass jede Art von "pantheistischem, naturalistischem oder nihilistischem Missverständnis" ausgeschlossen und die Asche an einem heiligen Ort aufbewahrt wird. Eine Aufbewahrung von Asche in Urnen in Wohnungen ist damit kirchlicherseits weiterhin nicht zulässig.

Feuerbestattungen waren Christen lange verboten. Das Verbrennen von Verstorbenen wurde als im Widerspruch zur leiblichen Auferstehung der Toten stehend gesehen. Erst 1963 erlaubte der Vatikan katholischen Christen die Einäscherung. Heute noch empfiehlt die Kirche die Erdbestattung und lässt Kremierung nur dann zu, wenn sie nicht aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen und den Glauben an die Auferstehung ausdrücklich leugnen. 2016 regelte die Glaubenskongregation in einer Instruktion den Umgang mit der Asche Verstorbener. Während die Feuerbestattung weiterhin zulässig ist, ist es verboten, Asche "in der Luft, auf dem Land oder im Wasser oder auf andere Weise auszustreuen oder sie in Erinnerungsgegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzubewahren". Damit soll "jegliche Zweideutigkeit pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung" vermieden werden. Eine Bestattung in Friedwäldern ist nur zulässig, wenn sie nicht anonym erfolgt. Das Liturgiedikasterium hat anlässlich einer Regelung in Polen einen vatikanischen Genehmigungsvorbehalt für die Einäscherung von Priestern und Bischöfen festgelegt. (fxn)