Mehr Hilfe für Demenzkranke

Veröffentlicht am 04.05.2015 um 00:00 Uhr – Von Christoph Arens (KNA) – Lesedauer: 
Pflege

Berlin ‐ Seit 2006 ringt die Politik darum: Nun rückt die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs näher - und damit auch die Besserstellung von Demenzkranken.

  • Teilen:

"Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in Berlin. "Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet."

Ziel des Vorschaltgesetzes ist es, die Umsetzung vom alten auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu regeln. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der bis spätestens 2017 eingeführt werden soll, sollen aus den bislang drei Pflegestufen fünf Pflegegrade werden. Neben personellem Unterstützungsbedarf, zum Beispiel bei der Körperpflege oder der Ernährung, soll künftig auch der Unterstützungsbedarf, der durch gerontopsychiatrische Beeinträchtigungen entsteht, erfasst werden.

Bild: ©Altenpflege-Messe.de

Demenzkranke Menschen haben häufig ein großes Bewegungsbedürfnis, deshalb führen immer mehr Pflegeeinrichtungen in ihren Außenbereichen Parcoure ein.

Reform kostet viel Geld

Zudem wird es auch um Aspekte der Vorbeugung und um die Gestaltung des Alltagslebens gehen. Ermittelt wird etwa der Hilfsbedarf bei Verwirrtheit oder Depressionen. Unter anderem fließt in das Gutachten mit ein, ob der Pflegebedürftige Weglauftendenzen hat. Das war früher nicht der Fall.

Die Reform kostet viel Geld und ist zugleich sehr kompliziert. Experten rechnen mit Kosten von mindestens 2 Milliarden Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung dürfte deshalb um weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Nötig ist auch ein neues Begutachtungsverfahren, mit dem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) alle derzeit 2,6 Millionen Empfänger von Pflegeleistungen - ob sie zuhause von Angehörigen gepflegt werden oder in Heimen leben - neu einstuft. Dazu müssen auch die Gutachter fortgebildet werden.

Grünes Licht für neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Schon seit April 2014 haben die Krankenkassen zusammen mit Wissenschaftlern in zwei Studien getestet, ob der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff praktikabel ist. Eine der beiden jetzt abgeschlossenen Studien, die vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen und der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt wurde, sollte mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufdecken. Bei insgesamt 2.000 pflegebedürftigen Menschen in ganz Deutschland wurde parallel eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt.

Bei der zweiten Studie ging es um die Ermittlung des Pflegeaufwands je Pflegestufe und damit auch um die künftigen finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. Dafür erfassten die Universität Bremen und die Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen, welche Leistungen sie heute bekommen.

MDS-Geschäftsführer Peter Pick gab am Mittwoch Grünes Licht: Die Studien hätten gezeigt, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff praktikabel sei. "Wir haben die Rückmeldung, dass das neue Verfahren gut umsetzbar und besser geeignet ist, die Pflegebedürftigkeit eines Menschen zu erfassen als das alte System. Das gilt besonders für demenzielle und gerontopsychiatrische Erkrankungen."

Von Christoph Arens (KNA)