Reform kostet viel Geld
Zudem wird es auch um Aspekte der Vorbeugung und um die Gestaltung des Alltagslebens gehen. Ermittelt wird etwa der Hilfsbedarf bei Verwirrtheit oder Depressionen. Unter anderem fließt in das Gutachten mit ein, ob der Pflegebedürftige Weglauftendenzen hat. Das war früher nicht der Fall.
Die Reform kostet viel Geld und ist zugleich sehr kompliziert. Experten rechnen mit Kosten von mindestens 2 Milliarden Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung dürfte deshalb um weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Nötig ist auch ein neues Begutachtungsverfahren, mit dem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) alle derzeit 2,6 Millionen Empfänger von Pflegeleistungen - ob sie zuhause von Angehörigen gepflegt werden oder in Heimen leben - neu einstuft. Dazu müssen auch die Gutachter fortgebildet werden.
Grünes Licht für neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Schon seit April 2014 haben die Krankenkassen zusammen mit Wissenschaftlern in zwei Studien getestet, ob der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff praktikabel ist. Eine der beiden jetzt abgeschlossenen Studien, die vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen und der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt wurde, sollte mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufdecken. Bei insgesamt 2.000 pflegebedürftigen Menschen in ganz Deutschland wurde parallel eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt.
Bei der zweiten Studie ging es um die Ermittlung des Pflegeaufwands je Pflegestufe und damit auch um die künftigen finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. Dafür erfassten die Universität Bremen und die Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen, welche Leistungen sie heute bekommen.
MDS-Geschäftsführer Peter Pick gab am Mittwoch Grünes Licht: Die Studien hätten gezeigt, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff praktikabel sei. "Wir haben die Rückmeldung, dass das neue Verfahren gut umsetzbar und besser geeignet ist, die Pflegebedürftigkeit eines Menschen zu erfassen als das alte System. Das gilt besonders für demenzielle und gerontopsychiatrische Erkrankungen."