Bistum Augsburg stellt Zahlung an Missbrauchsbetroffenen infrage
Das Bistum Augsburg ringt mit der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen UKA um die Höhe einer Zahlung an einen Missbrauchsbetroffenen. Es handelt sich um die erste öffentlich bekanntgewordene Auseinandersetzung dieser Art. Wie der WDR am Freitag meldete, hatte die auf Beschluss der deutschen Bischöfe eingerichtete Kommission einem Betroffenen 150.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Bistum Augsburg weigere sich aber, diese Summe zu zahlen.
Die seit dem 1. Januar 2021 tätige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA soll darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Bei einem Betrag von über 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen. Die UKA hatte zuletzt Anfang des Jahres betont, dass diese Zustimmung bislang immer erteilt worden sei.
Aus Sicht des Bistums Augsburg handelt es sich bei sechsstelligen Summen laut WDR nicht mehr nur um Anerkennungszahlungen, sondern um "Schmerzensgeldzahlungen". Grundsätzlich stellte sich Bistumssprecher Nicolas Schnall hinter die Arbeitsweise der UKA. Gegenüber dem WDR fügte er jedoch hinzu, es sei "gerade im Interesse der Betroffenen", dass "die finanziellen Möglichkeiten der Bistümer nicht vollständig außer Acht gelassen werden".
Bistum steht mit UKA in Kontakt
Der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte Schnall darüber hinaus, dass das Verfahren aus Sicht des Bistums noch nicht abgeschlossen sei. Man stehe mit der UKA in Kontakt. Telefonisch sei mit dem Gremium vereinbart worden, "dass alle noch offenen inhaltlichen Fragestellungen Anfang Januar 2024 besprochen werden".
Vonseiten der UKA hieß es auf Anfrage, dass es "einige Anträge gab und gibt", bei denen – weil sie höher als 50.000 beschieden wurden – gerade die Anfragen zwecks Zustimmung bei der zuständigen kirchlichen Institution liefen: "Insofern haben wir immer einige offene Situationen bezüglich einiger Anträge." Die UKA werde ihre Arbeit gemäß der Verfahrensordnung weiter fortsetzen. Darin heißt es unter anderem, dass sich der Zahlungsrahmen "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder" orientiert.
Genau das könnte künftig zu neuen finanziellen Herausforderungen für die Bistümer führen. Im Juni hatte das Kölner Landgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass das Erzbistum Köln einem Betroffenen 300.000 Euro zahlen muss. Anschließend kündigten bundesweit mehrere weitere Betroffene ähnliche Klagen an. Die UKA hatte mehrfach angekündigt, das Urteil bei der künftigen Entscheidung über die jeweilige Leistungshöhe zu berücksichtigen. (cbr/KNA)