Damit seien die Anforderungen an die Mitarbeiter im kirchlichen Dienst den "vielfältigen Veränderungen in der Rechtsprechung, Gesetzgebung und Gesellschaft angepasst worden", heißt es in der Mitteilung. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte den Beschluss zur Änderung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" nach Angaben der DBK bereits in der vergangenen Woche gefasst. Er tritt für die einzelnen Diözesen jedoch erst dann in Kraft, wenn er im jeweiligen Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht wird. Geschieht das nicht, bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.
Immer wieder war es in der Vergangenheit zu Konflikten und juristischen Auseinandersetzungen gekommen. Und zwar da, wo das Selbstbestimmungsrecht der Kirche mit staatlichem Recht kollidierte, mit der Meinungs- und Glaubensfreiheit, mit dem Recht auf Privatsphäre oder dem Antidiskriminierungsgesetz. Deshalb haben die Bischöfe bereits seit längerer Zeit über mögliche Lockerungen der sogenannten Loyalitätsanforderungen für ihre Mitarbeiter beraten. Seit 2012 hat zudem eine bischöfliche Arbeitsgruppe an der Neufassung der "kirchlichen Grundordnung" mitgewirkt.