Vatikan muss nun über Klageerhebung entscheiden

Vertuschungsverdacht: Voruntersuchung gegen Schweizer Bischöfe beendet

Veröffentlicht am 12.01.2024 um 15:16 Uhr – Lesedauer: 

Chur ‐ Sechs Schweizer Bischöfe stehen im Verdacht, vertuscht und in einem Fall sogar selbst missbraucht zu haben. Der Ermittler des Papstes hat nun seine Voruntersuchung abgeschlossen: Jetzt liegt es an Rom, ob es zu kirchlichen Strafprozessen kommt.

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Die kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen sechs Schweizer Bischöfe wegen Vertuschung und einem sexuellen Übergriff ist abgeschlossen. Der vom Vatikan beauftragte Untersuchungsführer, der Churer Bischof Joseph Bonnemain, werde noch "einige wenige" Fragen klären und das Ergebnis dann dem zuständigen Bischofsdikasterium übermitteln, teilte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Freitag mit. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ist vergleichbar mit einem staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungsverfahren und dient zur Prüfung, ob genügend Anhaltspunkte für eine Anklageerhebung vorliegen. Laut SBK sind nun die Gespräche, Befragungen und Abklärungen sowie die Dokumentation der Akten, Protokolle und verschiedenen Unterlagen aus den Archiven abgeschlossen. Alle involvierten Personen seien kooperativ und bereit gewesen, Antwort zu geben sowie relevante Dokumente zur Verfügung zu stellen. Für die Voruntersuchung gilt eine Geheimhaltungspflicht, daher sind keine inhaltlichen Ergebnisse bekannt.

Bonnemain wurde bei der Voruntersuchung durch den Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu und die Zürcher Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag unterstützt. Der Churer Bischof hob hervor, dass die Zusammenarbeit mit den weltlichen Juristen die Voruntersuchung aufgewertet habe. In dieser Woche habe er sich mit ihnen noch einmal getroffen, um das Ergebnis zu analysieren. Aufgrund des offiziellen Berichts der Voruntersuchung wird das Bischofsdikasterium über die Durchführung von kirchlichen Strafprozessen entscheiden. In Strafsachen gegen Bischöfe ist zunächst allein der Papst als Richter zuständig, er kann aber solche Strafprozesse an andere Kirchengerichte delegieren.

Im vergangenen September wurden Vorwürfe gegen vier amtierende und zwei emeritierte Bischöfe bekannt. Dabei geht es um Vertuschung und in einem Fall um einen sexuellen Übergriff gegen einen Jugendlichen. Laut der SBK wurde Bonnemain bereits Ende Juni mit einer Voruntersuchung beauftragt. Die Vorwürfe wurden im Mai von dem früheren Generalvikar des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg, dem Berner Pfarrer Nicolas Betticher, dem Schweizer Nuntius Martin Krebs bekannt gemacht. Der bekannteste unter den Beschuldigten ist der ehemalige deutsche Nuntius Jean-Claude Périsset, der als Offizial in Lausanne-Genf-Freiburg in einem Missbrauchsfall einen Ordensmann lediglich versetzt haben soll; Périsset bestritt, vertuscht zu haben. (fxn)