Franziskus will Dynamik, Flexibilität und Effizienz in der Kurie steigern

Papst präzisiert Regeln zu Vatikanausgaben und Auftragsvergaben

Veröffentlicht am 16.01.2024 um 14:06 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Mit gleich zwei Erlässen hat Papst Franziskus die Arbeit der vatikanischen Kurie und Institutionen neu geregelt. Dabei geht es um finanzielle Investitionen der Dikasterien und die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

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Papst Franziskus hat die Zuständigkeiten seines Wirtschaftssekretariats bei der Aufsicht über Vatikanbehörden präzisiert. Die Einrichtung überwacht in Übereinstimmung mit dem vatikanischen Wirtschaftsrat etwa die finanziellen und administrativen Angelegenheiten der Kurie und anderer vatikanischer Institutionen. In einem am Dienstag veröffentlichten Erlass regelt der Papst konkret die Genehmigungsverfahren für finanzielle Investitionen dieser Behörden.

Demnach bedürfen Ausgaben einer Genehmigung des Wirtschaftssekretariats, die mehr als zwei Prozent der durchschnittlichen Gesamtausgaben der jeweiligen Einrichtung übersteigen. Diese ergeben sich aus den Bilanzen der letzten drei Jahre. Ausgaben von unter 150.000 Euro sind davon ausgenommen.

Papst will Flexibilät, Dynamik und Effizienz der Institutionen fördern

Notwendige Genehmigungsverfahren sind dem Dokument zufolge innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Antrags abzuschließen. Ohne Rückmeldungen oder Nachforderungen etwa von Dokumenten gilt eine Nichtbeantwortung innerhalb dieser Frist als Genehmigung. Höchstens 40 Tage darf ein Genehmigungsverfahren dauern. Rechtsmittel gegen die Entscheidung dürfen eingelegt werden.

Die festgelegten Modalitäten und finanziellen Grenzwerte des sogenannten Motu Proprio sollen laut Papst Franziskus die Flexibilität, Dynamik und transparente Effizienz der Institutionen fördern.

In einem weiteren, ebenfalls am Dienstag veröffentlichten Erlass präzisiert Franziskus zudem die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Zur Förderung von Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb würden folgende Ziele verfolgt: die nachhaltige Verwendung der internen Mittel, die Transparenz des Vergabeverfahrens, die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Bieter und die Förderung eines wirksamen Wettbewerbs zwischen den Bietern insbesondere durch Maßnahmen zur Bekämpfung von unzulässigen Wettbewerbsabsprachen und Korruption. (KNA)