Missbrauchsfall: Vatikan mahnt Basler Bischof wegen Verfahrensfehler
Der Vatikan mahnt den Basler Bischof Felix Gmür wegen zweier Verfahrensfehler im Umgang mit einem Missbrauchsfall, sieht allerdings keinen Anhaltspunkt für eine Vertuschungsabsicht. Das gehe aus einem Brief des Glaubensdikasteriums vom 16. Februar hervor, wie das Bistum in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zum Stand der Missbrauchsaufarbeitung mitteilte. Erstens sei es ein Fehler gewesen, neben der pflichtgemäßen Information über den angezeigten Fall an den Ortsbischof des beschuldigten Geistlichen diesem auch die gesamte Dokumentation weiterzugeben, "da Vorsorge angebracht gewesen wäre, dass diese nicht in den Besitz des Beschuldigten gelangte". Zweitens werde die späte Benachrichtigung des Glaubensdikasteriums als formales Versäumnis beurteilt.
Die Chronologie der gesamten Angelegenheit belege nach Einschätzung des Vatikan jedoch, dass es sich um keinen Fall eines Vertuschungsversuchs handle. So zitiert die Stellungnahme aus dem Brief des Glaubensdikasteriums an Bischof Gmür: "In Anbetracht des vorher Gesagten spricht Ihnen dieses Dikasterium eine Mahnung aus wegen mangelnder Vorsicht im ersten und wegen Unachtsamkeit im zweiten Punkt. Gleichzeitig ist aber auch festzustellen, dass sich kein Anhalt für Absicht von Vertuschung noch für mangelnden Respekt vor der mutmasslichen Betroffenen findet."
Recherchen über den Fall – Gmür räumte Fehlverhalten ein
In dem Fall geht es um den Umgang mit mutmaßlichen Übergriffen eines Aushilfspriesters auf eine zur Tatzeit Minderjährige Mitte der 1990er Jahre. Die Betroffene hatte 2019 das Bistum Basel informiert. Das Bistum bestätigte Mitte August entsprechende Recherchen der Schweizer Zeitschrift "Beobachter" und räumte ein, dass Gmür anfangs zwar richtig gehandelt, Strafanzeige erstattet sowie eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet hat, die Strafanzeige aber wegen Verjährung nicht weiterverfolgt wurde. Die kanonische Voruntersuchung wurde aufgrund von Fehlern des Untersuchungsführers ohne die Empfehlung eines kirchlichen Strafverfahrens eingestellt, die vorgeschriebene Meldung an das Glaubensdikasterium im Vatikan unterblieb zunächst. Die Akten wurden schließlich im Juli 2023 durch den Bischof nach Rom übersandt.
Eine von Gmür beabsichtigte Untersuchung des Falls durch unabhängige Experten kam nicht zustande, da diese nicht parallel zu einer höheren Instanz, in diesem Fall dem Glaubensdikasterium, eine Untersuchung vor Ort durchführen wollten. Der Bischof bat daraufhin den Vatikan, das eingeräumte Fehlverhalten genau zu untersuchen und "alle Fehlerquellen im Detail zu eruieren". (mal)