Bistum Augsburg reformiert sein Arbeitsrecht
Bischof Konrad Zdarsa habe vor den Gremien verdeutlicht, dass es letztlich auf ein deutschlandweit einheitliches kirchliches Arbeitsrecht ankomme, so Heinrich. Zugleich machte der Generalvikar deutlich, dass es nicht um eine Neuformulierung oder auch Neubewertung moraltheologischer Fragen gehe. Die Kirche erwarte weiterhin von ihren Mitarbeitern eine Bejahung der Eigenart des kirchlichen Dienstes und von denjenigen mit einer bischöflichen Beauftragung ein persönliches Lebenszeugnis im Sinne der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.
Im Bistum gebe es aber keinen Zweifel, dass man in Caritas, Schule und Bildung wie bisher breit präsent bleiben wolle, fügte Heinrich hinzu. Die veränderte Grundordnung biete dafür den notwendigen Spielraum. "Umso mehr müssen wir in der Zukunft aber auch das katholische Profil unserer Einrichtungen hochhalten und weiter schärfen", betonte er.
Die deutschen Bischöfe hatten am 27. April nach jahrelangen Diskussionen eine Modernisierung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen, von dem bundesweit mehr als 700.000 Beschäftigte in Kirche und Caritas betroffen sind. Künftig sollen für sie Wiederverheiratung oder das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur noch in Ausnahmefällen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben. Die Reform legt darüber hinaus fest, dass Gewerkschaften am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen zu beteiligen sind. Streiks und Aussperrungen lehnen die Bischöfe weiter ab.
Der Beschluss wird in einem Bistum erst gültig, wenn er vom Diözesanbischof auch in Kraft gesetzt wird. Ob dies in allen Bistümern geschieht, ist bisher offen. Bei der Entscheidung der Bischöfe gab es drei Gegenstimmen und mehrere Enthaltungen. (KNA)