Bahnstreiks: Katholische Unternehmer fordern Streikgesetz
Vor dem Hintergrund anhaltender Streiks im deutschen Bahnverkehr fordert der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) ein Streikgesetz mit neuen verbindlichen Regeln für die Tarifpartner. "Nach über 30 Jahren gilt es nun endlich, den Einigungsvertrag einzulösen und ein Bundesgesetz zur Regelung des bisher ausschließlich auf ausuferndem Richterrecht basierenden Streikrechtes zu verabschieden", erklärte der Verband am Montag.
Eine solche Regelung gibt es bislang in Deutschland nicht. Das Streikrecht wird aus dem Grundgesetz abgeleitet und durch Gerichtsentscheidungen fortentwickelt. Der BKU sieht an dieser Stelle Reformbedarf: Um den sozialen Frieden zu wahren und Unbeteiligte zu schützen, seien strengere Regeln "unter Umständen gerechtfertigt". Bestimmte Bereiche wie der Bahnverkehr oder die Kinderbetreuung seien dabei anders zu behandeln als etwa die Produktion von Konsumgütern.
Interessen der Allgemeinheit schützen
"Für Eltern ist es beispielsweise wohl eher zu verkraften, etwas länger auf ein neues Auto zu warten, als bei Kitastreiks die Betreuung der Kinder zu organisieren. Auch die Dienstleistungen der Bahn fallen unter die Daseinsvorsorge", heißt es in der BKU-Erklärung. In diesem Zusammenhang sei eine Präzisierung des Streikrechts notwendig, um die Interessen der Allgemeinheit zu schützen. "Anderenfalls könnten kleine Gruppierungen mit ihren Streiks sehr viele unbeteiligte Menschen treffen", so das Argument.
Dem 1949 gegründeten Bund Katholischer Unternehmer gehören nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Inhaber-Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte an. Der BKU ist in 30 Diözesangruppen gegliedert. Er bezeichnet sich selbst als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik. (KNA)