Katholische Kirche gegen Einführung der "Homo-Ehe"
Katholisch.de dokumentiert die Stellungnahme der Bischofskonferenz im Wortlaut:
"Das Votum der irischen Bevölkerung vom vergangenen Wochenende, in Irland rechtlich zuzulassen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften die Ehe eingehen können, hat auch in Deutschland erneut die Diskussion belebt, die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner zu öffnen.
Die katholische Kirche in Deutschland hat schon in der Vergangenheit erklärt, dass ihr diese Forderung zu weit geht. Sie hat dargelegt, dass nach ihrer Auffassung das Rechtsinstitut der Ehe nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann allein zum Bezugspunkt hat, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Daher gehört es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft. Der Verzicht auf das geltende Ehestrukturmerkmal 'Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner' kann dazu beitragen, das bisherige Eheverständnis um eine wesentliche Dimension zu verkürzen."
Zu der Debatte um das Referendum in Irland erklärt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück:
"Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat in seiner jüngsten Erklärung aus Anlass der Familiensynode die anhaltende Bedeutung und den besonderen Stellenwert der Ehe bekräftigt. Zugleich hat es sich dafür ausgesprochen anzuerkennen, dass auch in Lebenspartnerschaften Werte wie in einer Ehe verwirklicht werden, auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
In der Stellungnahme des ZdK zur ersten Umfrage anlässlich der Familiensynode in Rom wurde darüber hinaus darauf verwiesen, dass dies aber nicht eine Gleichsetzung von Ehe und Lebenspartnerschaft und eine Öffnung des Rechtsinstituts Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften bedeute. Dann würde verkannt, dass es mindestens den einen fundamentalen Unterschied gebe: nur die Verbindung von Mann und Frau habe aus sich heraus generatives Potenzial.
Ich selbst habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass ich in der gegenwärtigen Regelung in Deutschland keine Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sehe. Die notwendigen, der wechselseitig wahrgenommenen Verantwortung und Unterstützung der Partner entsprechenden rechtlichen Regelungen sind nach meiner Überzeugung in der jetzigen Gesetzeslage gegeben. Die Ehe zwischen Mann und Frau aber hat im Hinblick auf Kinder als die Zukunft unserer Gesellschaft unbestreitbar eine besondere Bedeutung. Dies festzustellen ist keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften."