Bischöfe wollen Mitspracherecht bei Regierungsplänen

Polens Kirche gegen Reformen bei Abtreibung und Fach Religion

Veröffentlicht am 03.05.2024 um 11:39 Uhr – Lesedauer: 

Warschau ‐ An Polens Schulen soll es nur noch halb so viel Religionsunterricht wie bisher geben. So wünscht es sich die Bildungsministerin. Die Kirche pocht auf ein Mitspracherecht. Kritik üben die Bischöfe auch an geplanten Änderungen am Abtreibungsgesetz.

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Polens Bischöfe kritisieren die Regierung von Donald Tusk wegen der geplanten Änderungen am Religionsunterricht in den Schulen sowie am Abtreibungsgesetz. Der Ständige Rat der Bischofskonferenz erklärte am Donnerstagabend in Tschenstochau (Czestochowa), er sei besorgt über das Vorhaben des Bildungsministeriums. Änderungen am Fach Religion dürften nur nach Absprache und im Einvernehmen mit den Kirchen vorgenommen werden, forderten die Bischöfe.

Bildungsministerin Barbara Nowacka will die Zahl der Unterrichtsstunden im Wahlfach Religion reduzieren. Eine Stunde in der Woche genüge, sagte sie. Bislang gibt es zwei Stunden. Die im Dezember gebildete Mitte-Links-Regierung hat bereits beschlossen, dass die Religionsnote keine Rolle mehr spielt bei der Berechnung des Notendurchschnitts.

Kirche werde ihre klare Position nicht ändern

Die Bischöfe vertrauten darauf, dass die Gespräche zwischen Kirchenvertretern und dem Bildungsministerium positiv verlaufen, heißt es im jetzigen Kommunique. Konkrete Kritikpunkte werden darin nicht genannt. Zuvor hatte die katholische Kirche darauf verwiesen, dass der Religionsunterricht im Konkordat, also dem Abkommen zwischen Staat und Kirche, verankert sei.

Der Ständige Rat wandte sich auch gegen den "wachsenden Druck im öffentlichen Raum" und Regierungspläne, "die Tötung von Kindern im Mutterleib" gesetzlich zu erlauben. Er kündigte hierzu eine separate Botschaft an, die am 12. Mai in allen Kirchen verlesen werden soll. Die Kirche werde ihre klare Position nicht ändern, hieß es.

Polen hat derzeit eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Schwangerschaftsabbrüche sind nur bei Gefahr für die Gesundheit der Frau oder nach einer Vergewaltigung erlaubt. Die Regierungskoalition plant eine Liberalisierung, ist sich aber nicht einig, wie weit sie gehen soll. (KNA)