Ukrainischer Großerzbischof hofft darauf, bald Patriarch zu werden
Der Großerzbischof der Ukrainischen griechisch-katholischen Kirche (UGCC), Swjatoslaw Schewtschuk, sieht die Erhebung seiner Kirche nur noch als Frage der Zeit an. Seine Kirche sei faktisch bereits ein Patriarchat, nur noch die Anerkennung stehe aus, sagte er in einem Interview, das die UGCC am Sonntag veröffentlichte. "Ein Patriarchat ist eine bestimmte Form des kirchlichen Lebens, in der eine Reihe von Metropoliten mit jeweils eigenen Metropolien und Strukturen vom Oberhaupt der Kirche geleitet werden. Derjenige, der über den Metropoliten steht, ist der Patriarch", so Schewtschuk.
Seine Kirche sei seit der Erhebung zur großerzbischöflichen Kirche unter Kardinal Jossyf Slipyj im Jahr 1963 deutlich gewachsen. Mittlerweile gebe es acht Metropolien, die von einer Heiligen Synode geleitet werden. "Deshalb haben wir ein Patriarchat", so der Großerzbischof. Offiziell wurde die UGCC 1989 durch ein Abkommen zwischen dem sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow und Papst Johannes Paul II. wieder zugelassen. In den gut 30 Jahren seither habe die UGCC trotz der kurzen Zeitspanne Patriarchats-Strukturen entwickelt.
Kirchenpolitische Situation der Ukraine als Hindernis
Die griechisch-katholische Kirche der Ukraine ist mit 4,3 Millionen Gläubigen die größte der katholischen Ostkirchen. Großerzbischof Schewtschuk steht ihr seit 2011 vor. Seit Jahrzehnten wird die Erhebung der Kirche zum Patriarchat von ihren Gläubigen und Großerzbischöfen gefordert. In der Liturgie wird der Großerzbischof in der Regel bereits mit dem Titel eines Patriarchen kommemoriert. Eine Erhebung der Kirche zum Patriarchat hat mit Blick auf die beiden konkurrierenden orthodoxen Kirchen in der Ukraine eine ökumenische und kirchenpolitische Dimension, die es laut Beobachtern unwahrscheinlich macht, dass sie tatsächlich unmittelbar bevorsteht.
Das Recht der katholischen Ostkirchen kennt verschiedene Arten von Kirchen eigenen Rechts. Den höchsten Rang haben patriarchale Kirchen, je höher der Rang ist, desto größer ist die Unabhängigkeit. Die UGCC hat derzeit den zweithöchsten Rang, den einer großerzbischöflichen Kirche. Die rechtlichen Unterschiede zwischen patriarchalen und großerzbischöflichen Kirchen sind gering. Die grundsätzliche Verfassung ist identisch geregelt, der Großerzbischof bedarf nach seiner Wahl durch die Synode aber der Bestätigung durch den Papst, während ein Patriarch nach seiner Wahl den Papst darüber informiert und um die kirchliche Gemeinschaft bittet, ohne einer Bestätigung der Wahl zu bedürfen. Patriarchen genießen außerdem einen Ehrenvorrang vor allen anderen Bischöfen. Werden sie zu Kardinälen erhoben, gehören sie automatisch zur bischöflichen Kardinalsklasse. (fxn)