Neues Statut für Regensburger Diözesankomitee in Kraft
Das Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Regensburg hat ein neues Statut. Erstmals können in das Gremium bis zu 20 weitere Katholikinnen und Katholiken als Einzelpersönlichkeiten mit Stimmrecht aufgenommen werden. Das wurde am Dienstag auf der Internetseite des Bistums mitgeteilt. Sie werden künftig von der Vollversammlung des Gremiums gewählt. Aktuell hat das Diözesankomitee 48 Mitglieder. Es repräsentiert rund 200.000 Aktive aus katholischen Verbänden und Gemeinschaften, nicht aber aus Pfarrgemeinden.
Von der Reform erhofft sich der Vorstand des Gremiums eine steigende Repräsentanz und mehr Expertise aus allen Bereichen der Gesellschaft. Gestärkt worden sei zudem die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Diözesankomitees gegenüber dem Bischof. Damit könne das Gremium schneller und flexibler auf aktuelle Themen reagieren, hieß es.
Das Statut enthält ferner eine Bestimmung zum möglichen Ausschluss eines Mitglieds, das "dem Diözesankomitee Regensburg durch sein Verhalten schadet". Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der Vollversammlung erforderlich. Das Regelwerk war bereits am 22. März von der Vollversammlung des Diözesankomitees verabschiedet worden. Am vergangenen Freitag hat Bischof Rudolf Voderholzer es den Angaben zufolge genehmigt. (KNA)