Widersprüchliche Aussagen zum Ende des Pauschalvertrags

GEMA streitet mit Verband der Diözesen über Musik auf Veranstaltungen

Veröffentlicht am 28.05.2024 um 17:10 Uhr – Lesedauer: 

München/Bonn ‐ Der Pauschalvertrag für Musik auf kirchlichen Veranstaltungen außerhalb der Gottesdienste wurde beendet. Kirche und GEMA streiten ungewöhnlich scharf und öffentlich darüber, wer schuld ist – die Diözesen zeigen sich aber auch verhandlungsbereit.

  • Teilen:

Die GEMA streitet mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), wer Schuld am ausgelaufenen Pauschalvertrag für Musik bei kirchlichen Veranstaltungen hat. Der VDD betonte am Dienstagnachmittag, dass der Pauschalvertrag von der GEMA im April 2023 zum Jahresende gekündigt worden sei. Eine Fortführung des Pauschalvertrags über kirchliche Veranstaltungen mit der GEMA wäre wünschenswert, betonte der VDD. Zuvor hatte die Verwertungsgesellschaft mitgeteilt, dass der Vertrag durch den VDD beendet worden sei. Die "öffentliche Darstellung der katholischen Kirche, wonach die GEMA gegen die Fortsetzung eines Pauschalvertrags für Veranstaltungen war", sei nicht nachvollziehbar. Bei dem Streit geht es um einen Pauschalvertrag für die Nutzung von Musik auf Veranstaltungen wie beispielsweise Gemeindefesten, klassischen Konzerten oder Seniorenabenden. Seit dem Ende des Vertrags müssen katholische Gemeinden jede derartige Veranstaltung mit Musik bei der GEMA anmelden.

Zuvor zeigte sich GEMA-Direktor Johannes Everding empört über die Aussage des VDD gegenüber Medien, dass die Verwertungsgesellschaft nicht bereit gewesen sei, auf den wiederholt – letztmals im Dezember 2023 – geäußerten Wunsch nach einer Vertragsverlängerung einzugehen: "Leider zwingt uns die katholische Kirche durch ihre Darstellung in den Medien dazu, unser Credo 'Miteinander sprechen ist besser als übereinander sprechen' zu verlassen." Die Entscheidung, ob der VDD für seine Gemeinden die Vergütungsverpflichtungen für urheberrechtlich geschützte Musik übernehme, obliege allein dem VDD. Die GEMA wies darauf hin, dass mit der Evangelischen Kirche in Deutschland ein Vertrag abgeschlossen wurde, nach dem weiterhin bei bestimmten Arten von Veranstaltungen auf eine Meldung verzichtet werden kann.

Pfarrfest
Bild: ©KNA/Harald Oppitz (Symbolbild)

Wenn beim Pfarrfest Musik gespielt wird, ist das eine vergütungspflichtige Veranstaltung – wie das bezahlt wird, steht im Kern des Streits.

Der VDD betont dagegen, dass in den Gesprächen zu einer möglichen Vertragsverlängerung deutlich geworden sei, dass eine pauschalvertragliche Abgeltung solcher Veranstaltungen von der GEMA nicht mehr gewünscht wurde. Die GEMA würde die Nutzung eines Online-Meldeportals für einzelne Veranstaltungen gegenüber einem Pauschalvertrag bevorzugen. Darauf wollte sich der Verband nicht einlassen: "Für den VDD ist die Aufrechterhaltung des Verzichts auf die Meldepflicht die elementare Grundlage des Pauschalvertrags. Mit der Einführung einer vollständigen Meldepflicht mit entsprechenden Zahlungsverpflichtungen und erheblichem Verwaltungsaufwand für die Kirchengemeinden kann der VDD nicht einverstanden sein." Der VDD strebe weiterhin einen Austausch an, "um nach Möglichkeit eine unveränderte Verwaltungsvereinfachung insbesondere für die ehrenamtlichen Akteure und Kirchenmusiker vor Ort zu erreichen".

GEMA verstärkt Beratung für Gemeinden

Obwohl der Vertrag für Veranstaltungen nicht mehr besteht, bietet die GEMA die bisher im Pauschalvertrag gewährten Vergünstigungen auch für Einzellizenzen an. Die Verwertungsgesellschaft teilte mit, dass sie ihr Informationsangebot für Kirchengemeinden erweitert hat, um die Übergangsphase von der pauschalen Regelung hin zu einer Einzellizenzierung möglichst reibungslos zu gestalten.

Für die Verwendung von Musik in der Liturgie konnten sich GEMA und VDD auf einen neuen Pauschalvertrag einigen, der bis Ende 2026 gilt. Kirchengemeinden müssen die Musikwerke, die dem Gottesdienstvertrag unterfallen, weder melden noch gesondert vergüten. Trotz der neuen Pauschalvereinbarung bleiben Differenzen bestehen. Nach Angaben der DBK befinden sich VDD und GEMA in einem rechtlichen Verfahren über die Vergütungspflichtigkeit des Gemeindegesangs in Gottesdiensten und die dem Vertrag zugrunde liegende Berechnungsgrundlage des angewendeten Tarifs. Es ist also streitig, ob das bloße Singen schon eine Vergütungspflicht auslöst.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik. Sie vertritt in Deutschland über 900.000 Urheberinnen und Urheber und verwaltet die Nutzungsrechte an ihren Werken. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Diözesen zusammengeschlossen. Der 2023 ausgelaufene Vertrag galt ab 2018. Im Januar hat sich der VDD mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition auf eine Verlängerung des Rahmenvertrags geeinigt, mit dem zu Beginn der Corona-Pandemie eine kostenfreie Einblendung von Liedtexten bei Online-Gottesdiensten ermöglicht wurde. (fxn)