Neues Gesetz erleichtert Wort-Gottes-Feiern im Bistum Fulda
Gemeinden im Bistum Fulda erhalten künftig einen größeren Spielraum bei der Feier von Wortgottesdiensten an Sonn- und Feiertagen. Bischof Michael Gerber hat mit einem neuen Gesetz zur Durchführung pfarrlicher Wortgottesdienste die bisher geltenden Regeln vereinfacht. Das Gesetz wurde im aktuellen Amtsblatt (Juni-Ausgabe) in Kraft gesetzt. "Die Feier der Eucharistie ist unter den heutigen Umständen nicht mehr überall dort, wo und wann es wünschenswert wäre, möglich. Dennoch sollen Menschen nach Möglichkeit ihren Glauben im Gottesdienst auch dort feiern können, wo sie ihn als Gemeinschaft vor Ort leben", heißt es in dem neuen Gesetz. Das Gesetz ersetzt die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2013 und trat am 1. Juni in Kraft.
Neben reinen Wort-Gottes-Feiern sind nun auch Wortgottesdienste mit Kommunionausteilung regelmäßig zulässig. Bisher sollte die Spendung der Kommunion in Wortgottesdiensten nur in pastoral begründeten Ausnahmesituationen stattfinden, um das Bewusstsein für den Unterschied einer solchen Feier von einer Eucharistiefeier nicht zu mindern. Die alte Regelung hatte zudem verboten, Wortgottesdienste sonntags zu feiern, wenn in derselben Kirche am Sonntag oder Vorabend bereits eine Messe gefeiert wurde.
Kein Mindestalter für Wortgottesdienstleiter mehr
Weiterhin müssen regelmäßig an Sonn- und Feiertagen stattfindende Wortgottesdienste durch das Bistum genehmigt werden. Die Kriterien, anhand derer entschieden wird, ob die Genehmigung erteilt wird, wurden aber abgesenkt. Die neue Regelung legt nicht mehr detailliert fest, unter welchen Bedingungen regelmäßige Wortgottesdienste stattfinden können, sondern verlangt nur noch die Erläuterung der pastoralen Gründe, die für den Antrag des Pfarrers sprechen, sowie die geplante Häufigkeit. Weiterhin muss der Pfarrgemeinderat durch den Pfarrer angehört werden. Wird ein Antrag nicht innerhalb von drei Wochen vom Bistum beschieden, gilt er als angenommen. Die Ersetzung einer Messe durch einen Wortgottesdienst war zuvor nur im unvorhergesehenen Notfall ohne Genehmigung des Bistums zulässig, nun bedarf es für die einmalige oder zeitlich begrenzte Feier von Wortgottesdiensten keiner Genehmigung.
Leiterinnen und Leiter von Wortgottesdiensten müssen weiterhin getauft und gefirmt sein, in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen und nicht in der Ausübung ihrer kirchlichen Gliedschaftsrechte eingeschränkt sein. Das Mindestalter von 25 Jahren ist dagegen entfallen. Die Beauftragung geeigneter und durch Fortbildungen qualifizierter Personen kommt nun dem Pfarrer nach Anhörung des Pfarrgemeinderats zu. Bisher sprach der Bischof die Beauftragung auf Vorschlag des Pfarrers für die Dauer von fünf Jahren aus.
Das Zweiten Vatikanische Konzil hat in seiner Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium" (1964) die Feier von Wortgottesdiensten an Sonn- und Feiertagen "besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht" unter der Leitung eines Diakons oder eines Beauftragten des Bischofs empfohlen. Später wurde festgelegt, dass solche Feiern in ihrem Aufbau dem Wortgottesdienst der Messe gleichen sollen. 2004 veröffentlichte das Deutsche Liturgische Institut ein Werkbuch für Wort-Gottes-Feiern für Sonn- und Festtage, das in seiner jeweils aktuellen Feier für die Wortgottesdienste in Fulda verbindlich ist. 2006 hat die Deutsche Bischofskonferenz "Allgemeine Kriterien für die Wort-Gottes-Feiern am Sonntag" beschlossen. Darin heißt es, dass alle anderen Gottesdienstformen, die an die Stelle der heiligen Messe treten, am Sonntag nur in einer Notsituation gestattet sind. Im vergangenen Jahr hat das Bistum Dresden-Meißen seine Ordnung für Wort-Gottes-Feiern novelliert. (fxn)