Kanonische Strafe gegen Priester in "Waldkirchner Kollektenaffäre"
Nach der Verurteilung durch das Amtsgericht hat Bischof Stefan Oster kirchenrechtliche Sanktionen gegen den Priester verhängt, der für die "Waldkirchner Kollektenaffäre" verantwortlich ist. Pfarrvikar Bruno P. wird seines Amts als Pfarrvikar in einer Gemeinde im Landkreis Regen enthoben und darf zwei Jahre lang öffentlich keine Gottesdienste feiern, außerdem wurden ihm die Beicht- und Predigtbefugnis für denselben Zeitraum entzogen. Als Pfarrvikar war er bereits seit Februar freigestellt. Das Dekret des Bischofs wurde nach den Angaben des Bistums im aktuellen Amtsblatt bereits am 24. April erlassen. Anfang Juni erläuterten Bischof Oster und Generalvikar Josef Ederer das Vorgehen in einer Pfarrversammlung in der Gemeinde. Auf Anfrage teilte eine Sprecherin des Bistums mit, dass sich die kirchenrechtlichen Sanktionen auf die gerichtliche Verurteilung beziehen: "Es wurde ihm keine kanonische Straftat zur Last gelegt." Weitere Entscheidungen könnten erst nach einem Zeitraum von zwei Jahren getroffen werden.
Der Priester wurde im Februar vom Amtsgericht Freyung wegen Veruntreuung verurteilt, weil er während seiner zwölfjährigen Amtszeit als Pfarrer in Waldkirchen Spenden nicht ordnungsgemäß verzeichnet hatte und stattdessen frei über die von ihm daraus gebildete schwarze Kasse verfügt hat. Das Amtsgericht verurteilte den Geistlichen zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.200 Euro, außerdem muss er der betroffenen Kirchenstiftung 26.000 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. In einem Zivilrechtsverfahren klagte die Kirchenstiftung auf die Erstattung von 120.000 Euro entstandenen Schadens, das Verfahren endete mit einem Vergleich vor dem Landgericht Deggendorf.
Nach Überzeugung des Gerichts hat sich der Priester nicht persönlich an dem Geld bereichert, sondern Anschaffungen für die Pfarrei getätigt, aber auch ein teures Messgewand gekauft und Mitarbeitern zum Abschied größere Geschenke gemacht. "Für was Sie das Geld ausgegeben haben, ist für den Tatbestand nicht erheblich", sagte die Richterin laut Bayerischem Rundfunk im Prozess. Die Unregelmäßigkeiten waren in der Pfarrei 2019 aufgefallen, da bei einer Prüfung festgestellt wurde, dass keine Beerdiungs- und Traukollekten in der Buchhaltung erfasst wurden. In vergleichbaren Pfarreien geht das Bistum davon aus, dass pro Jahr 13.000 bis 15.000 Euro zusammenkommen. Die Kirchenstiftung zeigte daraufhin ihren damaligen Pfarrer an, das Bistum versetze den Pfarrer umgehend und machte ihn in einer anderen Gemeinde zum Pfarrvikar ohne finanzielle Verantwortung. (fxn)
28. Juni 2024, 9.30 Uhr: Ergänzt um Auskunft des Bistums.