Erklärung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz

Missbrauchsbetroffene fordern mehr Tempo und Transparenz bei Zahlungen

Veröffentlicht am 02.07.2024 um 09:11 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Schneller, transparenter und umfassender begründet: Missbrauchsbetroffene wünschen sich von der katholischen Kirche in Deutschland ein anderes Verfahren für die Auszahlung ihrer Anerkennungsleistungen.

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Betroffene wünschen sich eine schnellere und transparentere Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland. Künftig solle jeder Bescheid über die Zahlung von Anerkennungsleistungen an Missbrauchsopfer schriftlich begründet werden, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Erklärung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

Zuständig für die Entscheidung über Anerkennungsleistungen ist die am 1. Januar 2021 eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Diese nimmt Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberen Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.

Verfahrensabläufe inakzeptabel

Dieses Verfahren sei für die Betroffenen jedoch "gänzlich unbekannt und intransparent", bemängelte der Betroffenenbeirat. Die Bischöfe müssten deshalb die Grundlage für eine schriftliche Begründung jeder Entscheidung legen. "Nur wenn die UKA ihre Entscheidungen auch schriftlich begründet, können die einzelnen Betroffenen für sich nachvollziehen, wie die ihnen zuerkannte Anerkennungszahlung zu Stande gekommen ist", betonte der Beirat.

Zudem müsse die Beratungszeit nach einem Antrag verkürzt werden. Die aktuelle Bearbeitungszeit von Erst-, Neuanträgen oder Widersprüchen von zwölf bis 18 Monaten sei inakzeptabel, nicht zuletzt auch deshalb, weil Betroffene während des laufenden Verfahrens sterben könnten.

Der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz besteht aktuell aus neun Personen, die von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der katholischen Kirche betroffen sind. Die Mitglieder sind durch den Vorsitzenden der Bischofskonferenz berufen und sollen die Bischöfe in Fragen des Missbrauchs und der sexualisierten Gewalt beraten. Zugleich sollen sie auch eigene Initiativen und Sichtweisen aus der spezifischen Perspektive der Betroffenen einbringen. (KNA)