Klagen gegen Bistum Aachen: Ein Vergleich, zwei Fälle abgewiesen
Das Bistum Aachen hat sich in einem Schmerzensgeldprozess vor dem Aachener Landgericht mit einem Missbrauchsbetroffenen auf einen Vergleich geeinigt. Der heute 71-jährige Mann erhalte für langjährigen Missbrauch in seiner Zeit als Messdiener 100.000 Euro, teilte der Vorsitzende Richter der 12. Zivilkammer des Landgerichts am Dienstag mit. Der Betrag entspricht laut Medienberichten dem Vergleichsvorschlag des Gerichts. Ursprünglich habe der Kläger, der bereits 10.000 Euro von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) erhalten habe, ein Schmerzensgeld von 180.000 Euro gefordert.
In zwei anderen Fällen wies das Gericht die Klagen gegen das Bistum dagegen ab. In einem Fall begründeten die Richter dies mit der Verjährung, im anderen damit, dass die Tat nicht der Diözese zuzuordnen sei. Für alle drei Fälle hatte das Gericht zuvor Vergleichsvorschläge gemacht. Die jetzt gefällten Urteile sind den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig.
Verjährung und fehlende rechtliche Verantwortung
Im Fall eines heute 60-Jährigen scheiterte die Klage an der eingetretenen Verjährung. Der Mann hatte wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung durch zwei Pfarrer in seiner Zeit als Messdiener ein Schmerzensgeld von 600.000 Euro verlangt. Der Vorwurf, das Bistum habe den Kläger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten, habe die Kammer nicht überzeugt. Eine Klage gegen das Bistum oder ein anderes gerichtliches Verfahren sei nach Auffassung der Kammer durchaus zeitnah möglich gewesen, so das Gericht.
Im dritten Fall hatte ein heute etwa 50 Jahre alter Mann angegeben, er sei als 17-Jähriger durch einen Berufsschullehrer bei einer privaten Nachhilfestunde vergewaltigt worden. Hier sah das Gericht das Bistum nicht in der rechtlichen Verantwortung. Der Täter sei ein vom Land Nordrhein-Westfalen bezahlter Lehrer sowie Kaplan gewesen. Die schädigenden Handlungen stünden deshalb nicht in einem ausreichend engen Zusammenhang mit seiner kirchlichen Tätigkeit. In dem Fall hatte der Betroffene ein Schmerzensgeld von 325.000 Euro verlangt. (stz)