"Konfrontatives Vorgehen" wird bedauert

Unabhängige Kommission weist Kritik des Betroffenenbeirats zurück

Veröffentlicht am 03.07.2024 um 19:27 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Zuletzt hatte es Kritik von Missbrauchsbetroffenen an der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen gegeben. Das Gremium reagiert nun und schildert die eigene Sicht auf die Dinge und die Kritik.

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Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat die Kritik von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Kirche zurückgewiesen. Die Unabhängige Kommission bedauere das "konfrontative Vorgehen" des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, teilte die Vorsitzende Margarete Reske am Mittwoch in Bonn mit.

Der Betroffenenbeirat vertritt die Interessen von Menschen, die Opfer von Missbrauch in der Kirche geworden sind. Der Beirat hatte in einer Mitteilung von Montag wiederholt die Intransparenz der Anerkennungsverfahren bemängelt. Streit hatte es unter anderem wegen einer Podiumsdiskussion auf dem Katholikentag in Erfurt gegeben, bei der ein Teilnehmer laut Mitteilung behauptet haben soll, durchschnittlich werde in der Kommission innerhalb von dreieinhalb Minuten über Anträge entschieden.

Das wies Reske nun zurück. Vielmehr bereiteten jeweils mehrere Mitglieder jeden Fall oft durch mehrstündiges Aktenstudium für die Sitzungen vor. Jeder Fall werde in der Kommission so lange diskutiert, bis ein gemeinsames Ergebnis vorliege.

Entscheidungen für alle Bistümer

Die Unabhängige Kommission bearbeitet Anträge auf Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexuellem Missbrauch aus allen 27 Bistümern und entscheidet über die Höhe der Leistungen, die ausgezahlt werden. Die Kommission ist bundesweit tätig, sodass es zu vergleichbaren Entscheidungen kommt. Ihr gehören Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie an.

Der Betroffenenbeirat hatte zudem erneut schriftliche Begründungen für die Entscheidungen gefordert. Reske verwies auf die Verfahrensordnung, die die Bischofskonferenz festgelegt hat. Etwaige mit einer notwendigen Änderung der Verfahrensordnung einhergehende Forderungen des Betroffenenbeirats werde die Kommission nicht kommentieren, da sie sich an die Verfasser der Verfahrensordnung und nicht an die Kommission richten, heißt es in der Mitteilung. (epd)