"Nihil obstat" für Visionen über Barmherzigkeit der Dreifaltigkeit
Das Glaubensdikasterium gestattet die Verwendung eines Großteils der Botschaften, die der Seher Gioacchino Genovese in der Nähe von Como über die Barmherzigkeit der Dreifaltigkeit empfangen haben will. Am Dienstag veröffentlichte das Dikasterium einen Brief von Glaubenspräfekt Víctor Manuel Fernández an den Bischof von Como, Kardinal Oscar Cantoni, in der es die Bitte des Kardinals um die Erteilung des "Nihil obstat" bestätigt. In Übereinstimmung mit den neuen Normen zur Bewertung mutmaßlich übernatürlicher Phänomene trifft die Behörde aber keine Aussage darüber, ob die Botschaften tatsächlich übernatürlichen Ursprungs sind. Mit der Genehmigung aus dem Vatikan kann der Diözesanbischof nun den weiteren Umgang mit den Botschaften regeln.
Der Musiklehrer Gioacchino Genovese soll im Jahr 2000 durch eine geistige Vision eine "lebendige Gegenwart des Geheimnisses der Heiligen Dreifaltigkeit" gespürt haben. Die zentrale Botschaft lautet laut dem Glaubensdikasterium: "Die Dreifaltigkeit ist die Quelle der Barmherzigkeit und ihre vollkommenen Verwirklichung". Genovese schrieb seine Visionen nieder, ab 2005 ging er an die Öffentlichkeit und lud andere Gläubige dazu ein, sich an Bittgebeten und Anbetung zu beteiligen. 2010 erkannte der damalige Bischof von Como, Diego Coletti, den Ort der Verehrung, die Pfarrkirche von Maccio, einem Stadtteil von Villa Guardia in der Nähe von Como, als Diözesanheiligtum mit dem Titel "Barmherzigkeit der Heiligen Dreifaltigkeit" an.
Visionen über den Teufel dürfen nicht verwendet werden
Das Glaubensdikasterium würdigt die Botschaften angesichts einer von ihm beklagten Marginalisierung der Dreifaltigkeit in Theologie und Spiritualität in vergangenen Jahrhunderten: "In diesem Sinne steht die spirituelle Erfahrung von Herrn Genovese im Einklang mit der Wiederentdeckung der zentralen Bedeutung der Heiligen Dreifaltigkeit für den christlichen Glauben und das christliche Leben, die im letzten Jahrhundert stattgefunden hat." In den Schriften Genoveses komme die Wahrheit über die Dreifaltigkeit und die Botschaft der Barmherzigkeit eindringlich zum Ausdruck.
In den Botschaften gebe es aber auch Passagen, die einer theologischen Einordnung bedürfen. Insbesondere Formulierungen zur Menschwerdung Gottes des Sohnes im Kontext der Dreifaltigkeit seien in frühen Schriften Genoveses so formuliert, dass ihre Verbreitung vermieden werden solle. Später habe der Seher aber zutreffende Formulierungen gewählt. Nicht verwendet werden dürfen die Visionen Genoveses über den Teufel und Passagen, "die dem Bischof oder anderen Personen genaue Hinweise geben (Angaben zu Daten, Zeiten, Orten und anderen Einzelheiten)". Sollte es zu weiteren Visionen Genoveses kommen, müssen diese erneut durch den Diözesanbischof und das Glaubensdikasterium geprüft werden.
Weitere Wunder-Entscheidungen angekündigt
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich das Glaubensdikasterium in dieser Sache an den Bischof von Como gewandt und ihn aufgefordert, auf eine Bewertung der Übernatürlichkeit zu verzichten, dafür aber "die pastorale Auswertung der im Heiligtum von Maccio di Villa Guardia geschehenen geistlichen Ereignisse fortzusetzen". Schon damals hob das Dikasterium positive Elemente hervor, und zwar "sowohl geistliche als auch die lehrmäßige Botschaft dieser Erfahrung, sowie die Person des direkt Betroffenen betreffend, dessen Diskretion, Nüchternheit, Demut und Aufrichtigkeit die Glaubwürdigkeit seines Zeugnisses belegen".
In den vergangenen Wochen hat das Glaubensdikasterium vier Entscheidungen zu Marienerscheinungen veröffentlicht. Kardinal Fernández kündigte zudem an, dass noch mit einigen weiteren Entscheidungen zu rechnen sei. Zuletzt erteilte es der Verehrung der "Madonna dello Scoglio" in Kalabrien das "Nihil obstat". Davor informierte das Dikasterium über eine bereits durch Papst Paul VI. getroffene Entscheidung, dass die angebliche Erscheinung der "Frau aller Völker" in Amsterdam nicht als übernatürlichen Ursprungs anerkannt wird. Die erste Entscheidung nach den neuen Normen wurde Ende Juni veröffentlicht. Dabei wurde eine angebliche Marienerscheinungen in der Gemeinde Trevignano nahe Rom als eindeutig nicht übernatürlichen Ursprungs erklärt. Anfang der vergangenen Woche veröffentlichte das Dikasterium eine positive Bewertung der Erscheinung der "Maria Rosa Mistica", auf deren Grundlage nun der zuständige Bischof von Brescia die nächsten Schritte zur Anerkennung gehen kann. (fxn)