Auch evangelische Landeskirche Kurhessen-Waldeck gewährt Steuer-Teilerlass

Bistum Fulda erlässt Hälfte der Kirchensteuer bei Job-Verlust

Veröffentlicht am 02.08.2024 um 18:41 Uhr – Lesedauer: 

Fulda ‐ Finanzielle Hilfe für entlassene Arbeitnehmer: Im Bistum Fulda kann die Kirchensteuer auf Antrag teilweise erlassen werden. Konkret geht es um Gläubige, die ihre Arbeit verloren und eine Abfindung erhalten haben.

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In der Region Fulda können Arbeitnehmer, die ihre Stelle verlieren, eine Reduzierung der Kirchensteuer beantragen. Antragsteller könnten 50 Prozent der Steuer auf ihre Abfindung erlassen bekommen, wie das Bistum Fulda und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck am Donnerstag mitteilten. Konkreter Anlass für diesen Schritt beider Kirchen ist die voraussichtliche Schließung des Fuldaer Goodyear-Werkes im Jahr 2025. Ein solcher Teilerlass der Steuer auf den Erhalt von Abfindungszahlungen sei auch für die Betroffenen weiterer Firmenschließungen möglich, heißt es in der Mitteilung.

Wer bei einer Entlassung eine Abfindung erhält und zu diesem Zeitpunkt Kirchenmitglied ist, müsste ohne eine solche Reduzierung die übliche Kirchensteuer zahlen. Diese Steuer wird vom Einkommen in Höhe von neun Prozent der Einkommensteuer erhoben. Um einen Teil der Kirchensteuer erstatten zu können, müsse die erhaltene Abfindungszahlung im Einkommensteuerbescheid aufgeführt sein, erklären die Kirchen. Dazu müsse die Abfindungszahlung bei der Abgabe einer Steuererklärung berücksichtigt werden. Der Antrag auf Teilerlass sei dann innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheides formlos beim Bistum sowie bei der Landeskirche möglich.

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens. (KNA)