Bistum Hildesheim wehrt sich gegen Missbrauchs-Klage
Das Bistum Hildesheim hat beim dortigen Landgericht beantragt, die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen abzuweisen. Wie die Diözese am Dienstag mitteilte, hat sie am Montag eine Klageerwiderung eingereicht. Mitte Mai hatte der Betroffene Jens Windel das Bistum auf mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen verklagt. Er ist nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er-Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden.
Mit der Erwiderung will das Bistum seine Rechte als Prozesspartei nach der Zivilprozessordnung wahren. Es könne keine Aussagen dazu machen, ob die Schilderungen sexualisierter Gewalt, die Windel getätigt habe, in der von ihm vorgetragenen Weise zutreffend seien, heißt es in der Erklärung vom Dienstag. Zugleich erhebe die Diözese die Einrede der Verjährung und vertrete die Auffassung, "dass keine Amtshaftungsansprüche bestehen, die von Herrn Windel geltend gemacht werden könnten". Über diese Rechtsfragen müsse das Gericht entscheiden.
Bistum lehnt außergerichtliche Einigung ab
In seiner Klage vom Mai verlangt Windel auch, dass die Diözese sämtliche zukünftigen materiellen Schäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Rentenverringerungen zu ersetzen habe. Windels Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung lehnt das Bistum ab. Bei einem solchen Vergleich fehle eine unabhängige Instanz, bekräftigte die Diözese am Dienstag erneut. Vielmehr seien dem Betroffenen im Jahr 2022 durch die von der Kirche eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) insgesamt 50.000 Euro zuerkannt worden.
Bundesweit sind derzeit gegen mehrere andere Bistümer ähnliche Klagen anhängig. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil einem Mann das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Er war in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden und hatte ursprünglich 750.000 Euro gefordert. (KNA)