Kirchen kritisieren Leistungsausschluss für Dublin-Flüchtlinge
Die beiden großen Kirchen in Deutschland und ihre Wohlfahrtsverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Sozialleistungen für bestimmte Schutzsuchende als verfassungswidrig. Das erklärten sie in mehreren Stellungnahmen zu einer Anhörung zum sogenannten Sicherheitspaket der Ampel-Koalition am Montag im Innenausschuss des Bundestags. Betroffene hätten häufig keine Möglichkeit, sich dem zu entziehen und in den für sie nach den Dublin-Regeln zuständigen EU-Mitgliedstaat auszureisen. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativiert werden dürfe.
SPD, Grüne und FDP hatten sich nach dem Anschlag von Solingen auf ein sogenanntes Sicherheitspaket geeinigt. Es sieht Verschärfungen im Waffen- sowie im Asyl- und Aufenthaltsrecht ebenso vor wie neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Islamismus. Unter anderem sollen Schutzsuchende, für die laut den Dublin-Regeln ein anderer EU-Staat zuständig ist, keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Staat einer Rückübernahme zugestimmt hat.
Warnung vor Verelendung
Die evangelische und die katholische Kirche teilten zwar das Anliegen, islamistischen Terrorismus entschieden zu bekämpfen, schreiben sie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Verschärfung von Asyl- und Aufenthaltsrecht für alle Schutzsuchenden sei jedoch unverhältnismäßig.
Die Caritas beklagte einen "unverkennbaren Überbietungswettbewerb mit immer weitreichenderen Forderungen, das Migrations- und Flüchtlingsrecht einzuschränken". Häufige Änderungen im Migrationsrecht erschwerten den vielfach bereits überlasteten Ausländerbehörden häufig die Arbeit. Besser sei es zu prüfen, wie bestehende Regelungen durchgesetzt werden könnten. Zudem warnte der Wohlfahrtsverband vor einer Verelendung von Betroffenen, denen Leistungen gekürzt würden. Auch die Diakonie äußerte sich kritisch zu den Plänen. (KNA)