Bei Zusammenschlüsssen habe kirchliches Arbeitsrecht keine Geltung mehr

Ärzteverband kritisiert kirchliche Krankenhauskonzerne

Veröffentlicht am 02.11.2024 um 11:59 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Kirchliche Kliniken reagieren auf die Probleme im Krankenhaussektor mit Zusammenschlüssen zu großen Konzernen. Für den Marburger Bund folgt daraus, dass das kirchliche Arbeitsrecht keine Anwendung mehr findet.

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Die Ärztegewerkschaft "Marburger Bund" hat die Konzernbildung bei kirchlichen Krankenhäusern kritisiert. Auf ihrer Hauptversammlung, die am Wochenende in Berlin stattfand, forderten die 171 Delegierten der vor allem die Interessen von Krankenhausärzten vertretenden Gewerkschaft ein Ende der Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts, wenn sich Träger überregional und länderübergreifend zu Konzernen zusammenschließen.

In dem einstimmig und ohne Debatte verabschiedeten Beschluss werden etwa die Alexianer GmbH, die Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe oder die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel namentlich genannt. Solche Konzerne veränderten die politisch viel beschworene Trägervielfalt. "Soweit konfessionelle Krankenhäuser von den rechtlichen Möglichkeiten der handelsrechtlichen Konzernbildung Gebrauch machen, müssen Sie sich aber auch den allgemeinen säkularen Rahmenbedingungen unterwerfen", heißt es in dem Beschluss.

Dazu zählten die Einführung einer Konzernmitbestimmung unter Anwendung der für weltliche Konzerne geltenden Bestimmungen, die unmittelbare und uneingeschränkte Anwendung der Vorschriften des Betriebsverfassungsrechtes, die Aufgabe des sogenannten "Dritten Weges" bei der Findung kollektiven Arbeitsrechts und der Verzicht auf Anwendung der für den kirchlichen, "verkündungsnahen" Bereich gültigen arbeitsrechtlichen Grundsätze im Individualarbeitsrecht. (KNA)