Tarifforderungen der Caritas-Mitarbeiter stoßen auf Gegenwehr
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas beginnt die neue Tarifrunde mit einer Kontroverse. Während die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes die Forderungen der Gewerkschaft Verdi für die nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst unterstützt, weist die Dienstgeberseite die Gewerkschaftsforderung als überzogen zurück.
Am Montag erklärte die Mitarbeiterseite, dass sie sich die Forderungen von Verdi zur Tarifrunde 2025 zueigen mache. Neben einer Gehaltssteigerung um acht Prozent, mindestens aber um 350 Euro monatlich, umfassen die Forderungen unter anderem höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten, eine Steigerung der Ausbildungsvergütungen und drei zusätzliche freie Tage.
"Unser Ziel sind bessere Arbeitsbedingungen und höhere Entgelte. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und die Mitarbeitenden der Caritas dürfen nicht von der Reallohnentwicklung und der dringend gebotenen Verbesserung der Arbeitsbedingungen abgekoppelt werden", erläuterte der Mitarbeiter-Sprecher Oliver Hölters.
Schon letzte Tarifrunde mit hohem Abschluss
Am Dienstag bezeichnete die Dienstgeberseite die Forderungen als überzogen. In der derzeitigen wirtschaftlichen Lage seien sie unrealistisch und unausgewogen. Zudem hätten sich nach den Jahren hoher Inflation die Reallöhne stabilisiert. Die wirtschaftliche Belastbarkeit sozialer Einrichtungen sei jedoch aufgrund der stark zugenommenen Gesamtkosten begrenzt. Bereits die letzte Tarifrunde, die zu Gehaltssteigerungen von bis zu 16,5 Prozent geführt hätte, sei bis an die Belastungsgrenze gegangen. "Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit der Caritas-Einrichtungen dürfen durch die Tarifrunde nicht gefährdet werden", betonte der Sprecher der Dienstgeberseite Norbert Altmann.
Bei kirchlichen Arbeitgeber werden Gehalt und Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverträge geregelt. An die Stelle von Tarifverhandlungen und der Möglichkeit von Arbeitskämpfen tritt eine Aushandlung durch paritätisch aus Dienstnehmern und Dienstgebern besetzte Arbeitsrechtliche Kommission. In der Regel lehnen sich die Kommissionen an Tarifabschlüssen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände an. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas) fest. Diese Richtlinien gelten für 740.000 hauptberufliche Mitarbeitende und 49.000 Auszubildenden in bundesweit über 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. (KNA)