Bistum Essen beruft sich in Missbrauchsprozess nicht auf Verjährung
In einem Schmerzensgeldprozess wegen Missbrauchs will sich das Bistum Essen nicht auf Verjährung berufen. Das bestätigte ein Sprecher des zuständigen Landgerichts Essen am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zuletzt hatte die Einrede der Verjährung für Protest gegen das Bistum Aachen gesorgt. Im Essener Fall fordert ein Betroffener 300.000 Euro von der Diözese. Als Verhandlungstermin wurde der 4. April 2025 festgelegt.
Der Kläger wurde vom Priester H. missbraucht, dessen Fall bundesweit bekannt ist. Der Geistliche verging sich an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern an Minderjährigen. 1980 wurde er vom Bistum Essen in das Erzbistum München und Freising versetzt. Damals war Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., Erzbischof in München. Trotz gerichtlicher Verurteilung und eines Gutachtens, das vor der Arbeit mit Kindern warnte, wurde er erneut mit der Gemeindeseelsorge beauftragt. Erst 2010 wurde H. von dieser Tätigkeit abberufen.
Gericht will Beschuldigten vorladen
Seit 2020 lebt H. wieder im Bistum Essen. Er darf seinem Beruf nicht mehr nachgehen und sich nicht mehr Pfarrer nennen. Im Fall H. ist eine weitere Schmerzensgeldklage vor dem Landgericht Traunstein gegen das Erzbistum München und Freising anhängig. Das Landgericht Essen erklärte, H. im aktuellen Prozess vorladen zu wollen.
Das Bistum Aachen hatte im Juli in zwei Schmerzensgeldprozessen auf Verjährung bestanden. Die Klagen beider Betroffener waren vom zuständigen Landgericht abgewiesen worden – einmal wegen Verjährung und einmal mit der Begründung, dass sich die Taten nicht der Diözese zuordnen ließen. Beide Kläger wollen in Berufung gehen. Kritiker befürchten, die erfolgreiche Einrede des Bistums Aachen könnte andere Diözesen zu einem ähnlichen Vorgehen ermutigen. Ob etwa das Bistum Hildesheim weiter auf der Einrede bestehen will, zeigt sich in einem Fall, der an diesem Freitag dort verhandelt wird. (KNA)