42.021 Unterschriften für Gottesbezug in schleswig-holsteinischer Verfassung

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Veröffentlicht am 14.07.2015 um 14:30 Uhr – Von Gabriele Höfling – Lesedauer: 
Politik

Bonn ‐ Es geht um die Gretchenfrage für Schleswig Holstein: Soll Gott in die Landesverfassung oder nicht? Ja, meinen über 40.000 Bürger, die einer Volksinitiative ihre Unterschrift gaben. Nun muss sich auch der Landtag erneut mit der Frage beschäftigen.

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An den in neun dicken Papierstapeln festgehaltenen Unterschriften hatte Schlie schwer zu tragen (siehe Tweet). Doch das dürfte er gern gemacht haben, schließlich gehört der CDU-Politiker selbst zu den Unterzeichnern. Schlie sagte, für ihn sei die Initiative "Ausdruck einer aktiven Bürgergesellschaft". Er berichtete davon, "wie wertvoll und wichtig die Gespräche waren, die vor Ort an den Ständen auf der Straße mit den Menschen in Schleswig-Holstein geführt worden sind".

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Weil so viele Menschen unterschrieben haben, muss sich der Landtag nun erneut mit dem Thema beschäftigen. Die dafür erforderliche Hürde von 20.000 Unterschriften wurde sogar weit übertroffen. Zu den Initiatoren der Volksinitiative gehören unter anderem die beiden früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Björn Engholm (SPD) und  Peter Harry Carstensen (CDU). Letzterer nannte das Ergebnis bei der Übergabe "ein starkes Signal für Toleranz, für Vielfalt und für gemeinsame Werte in unserem Land". Er hoffe, dass die Abgeordneten den Wunsch der zahlreichen Bürger umsetzten und "eine mehrheitsfähige Formulierung mit Gott finden, die niemanden ausgrenzt".

Erzbischof Heße: Es wurde selten so viel und respektvoll über Gott diskutiert

Die Kirchen reagierten erleichtert auf das Ergebnis. Der neue Hamburger Erzbischof Stefan Heße sagte, selten sei so viel und so respektvoll über Gott diskutiert worden wie in den vergangenen Monaten - und das an ganz verschiedenen Orten: auf Marktplätzen, in Fußgängerzonen, in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Finanzämtern und Kreishäusern. "Mich beeindruckt dieses Engagement und ich bin überzeugt, dass diese Diskussion dem Land Schleswig-Holstein sehr gut tut", so Heße.

Er hatte bei den Gläubigen selbst aktiv dafür geworben, der Initiative die Stimme zu geben. Keine Unterschrift dürfe verloren gehen, hatte er Ende Juni in einem Brief an alle katholischen Pfarreien und Einrichtungen in Schleswig-Holstein appelliert. Die Gläubigen dürften im "Einsatz für Gott in Schleswig-Holstein nicht nachlassen".

Der evangelische Nordkirchenbischof Gothart Magaard sagte am Dienstag, er sei sehr zuversichtlich, dass nun Bewegung in die politische Diskussion komme. "Die religionsverbindende und im besten Sinne bunte Volksinitiative hat Großes geleistet".

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Die Initiative war auch vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden  und der Islamischen Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein "Schura" mitgetragen worden. Deren Vorsitzender Fatih Mutlu wertete es auch als Erfolg, dass die drei Weltreligionen bei dem Projekt zusammengearbeitet hätten. Sie hätten "gezeigt, dass wir viele Bereiche haben, in denen gemeinsam in der Weltöffentlichkeit agieren können", sagte er gegenüber dem Portal "Kirche im NDR".

"Ich trage Gott im Herzen, aber nicht in der Verfassung"

Die Volksinitiative hatte die Kampagne "Für Gott in Schleswig-Holstein" am 2. März gestartet, bis zum 6. Juli war Zeit, die eigene Unterschrift zu leisten. Der Entscheidung im schleswig-holsteinischen Landtag im vergangenen Jahr war eine lange und teils emotionale Debatte vorausgegangen. Befürworter argumentierten, die Erwähnung von Gott erinnere an die Fehlbarkeit des Menschen und die Existenz einer höheren Instanz. Gegner betonten dagegen, Staat und Religion müssten streng getrennt werden: "Ich trage Gott im Herzen, aber nicht in der Verfassung", fasste damals Eka von Kalben, Abgeordnete der Grünen, zusammen.

Wie es nun weitergeht, richtet sich an einem streng festgelegten Verfahren: Das schleswig-holsteinische Innenministerium muss innerhalb von vier Monaten die Gültigkeit der Unterschriften prüfen. Erst danach befasst sich das Parlament mit dem Thema. Wenn dann keine Mehrheit zustande kommt, kann ein sogenanntes Volksbegehren starten, an dessen Ende ein Volksentscheid stehen könnte.  Damit ein Gottesbezug auf diesem Weg in die Verfassung aufgenommen wird, müsste mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Bürger Schleswig-Holsteins dafür stimmen. Diese Hürde zu nehmen, dürfte angesichts allgemein sinkender Wahlbeteiligungen nicht einfach sein. (mit Material von KNA)

Von Gabriele Höfling