Zweiter Jahrgang von taufenden Laien beauftragt

Die meisten Rottenburger Taufbeauftragten sind Frauen

Veröffentlicht am 28.11.2024 um 10:57 Uhr – Lesedauer: 

Rottenburg ‐ In Rottenburg-Stuttgart ist die Taufe durch Laien ein Erfolgsmodell: Jetzt wurde der zweite Jahrgang von Taufbeauftragten beauftragt. Bei der Zusammensetzung der Gruppe zeigen sich deutliche Trends.

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Die große Mehrheit der Laien, die im Bistum Rottenburg-Stuttgart die Taufe spenden, sind Frauen. 84 Prozent der 56 Taufbeauftragten sind nach aktuellen Angaben der Diözese weiblich. Im Schnitt sind sie 52 Jahre alt, mehr als die Hälfte arbeitet als Gemeindereferentin oder -referent, etwa 40 Prozent sind den Zahlen zufolge Pastoralreferentinnen oder -referenten. Nach den ersten zwei Jahren gebe es nun in rund 20 Prozent aller Seelsorgeeinheiten der Diözese Taufbeauftragte.

Am Mittwoch wurde der zweite, 30 Menschen umfassende Ausbildungsjahrgang im Rottenburger Dom von Diözesanadministrator Clemens Stroppel zum Taufdienst beauftragt. Zuvor haben die Männer und Frauen einen aus drei Modulen bestehenden Qualifizierungskurs absolviert. Im Kurs lernen die künftigen Taufbeauftragten den Angaben zufolge pastoraltheologische Zugänge und kirchenrechtliche Grundlagen der Taufe, erschließen sich die Tauftheologie und den Taufritus und befassen sich mit praktischen und theoretischen Aspekten der Tauffeier.

Synodaler Weg für Taufe durch Laien

Das Bistum Rottenburg-Stuttgart ermöglichte als eines der ersten Bistümer in Deutschland offiziell die Taufspendung durch Laien. Im Herbst 2022 hatte der damalige Bischof Gebhard Fürst ein entsprechendes Dekret erlassen. Der erste Qualifizierungskurs fand im vergangenen Jahr statt: Fürst beauftragte im November 22 Theologinnen und vier Theologen. Ähnliche Regelungen zur Taufspendung durch Laien gibt es in den Bistümern Osnabrück und Essen.

Die Taufspendung durch Laien ist eines der Anliegen des Synodalen Wegs. Die abschließende fünfte Synodalversammlung hatte den Handlungstext "Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament" verabschiedet, in dem unter anderem ein Konsultationsprozess zur Taufspendung durch Laien beschlossen wurde. Der Vatikan zeigte sich solchen Plänen gegenüber jedoch kritisch. Nach c. 861 des kirchlichen Gesetzbuchs ist der ordentliche Taufspender ein Bischof, Priester oder Diakon. Bei deren Abwesenheit oder Verhinderung kann der Bischof andere beauftragen. In Notfällen – einer Nottaufe – darf das Sakrament von jedem Menschen gespendet werden. (fxn)