Rottenburg-Stuttgart: Weitere Laien werden für Taufdienst ausgebildet
Im Bistum Rottenburg-Stuttgart werden bald noch mehr Laientheologen taufen. Wie das Bistum am Donnerstag mitteilte, beginnt im Juli ein zweiter Qualifizierungskurs zur Taufspendung für Gemeinde- und Pastoralreferenten. Die Entscheidung habe Diözesanadministrator Clemens Stroppel getroffen, der seit dem altersbedingten Rücktritt von Bischof Gebhard Fürst die Diözese übergangsweise leitet. Die offizielle Beauftragung soll am 27. November im Rottenburger Dom stattfinden.
Der Kurs richte sich an die pastoralen Mitarbeiter, die bereits bis März 2023 ihre Teilnahme am ersten Kurs fristgerecht beantragt hatten, betonte Regina Seneca, Leiterin der Hauptabteilung "Pastorales Personal". Es bleibe auch während der Sedisvakanz die Linie, dass pro Seelsorgeeinheit nur ein Platz im Kurs vergeben werde. Dass das Interesse an der Taufqualifizierung sehr hoch sei, zeige sich an der Zahl der seit April 2023 neu eingegangenen Anträge. Diese könnten bei dem zweiten Kurs allerdings noch keine Berücksichtigung finden, so Seneca.
Bereits 26 Personen
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart ermöglichte als eines der ersten Bistümer in Deutschland offiziell die Taufspendung durch Laien. Im Herbst 2022 hatte der damalige Bischof Fürst ein entsprechendes Dekret erlassen. Der erste Qualifizierungskurs fand im vergangenen Jahr statt: Fürst beauftrage im November 22 Theologinnen und vier Theologen. Ähnliche Regelungen zur Taufspendung durch Laien gibt es in den Bistümern Osnabrück und Essen.
Die Taufspendung durch Laien ist eines der Anliegen des Synodalen Wegs. Die abschließende fünfte Synodalversammlung hatte den Handlungstext "Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament" verabschiedet, in dem unter anderem ein Konsultationsprozess zur Taufspendung durch Laien beschlossen wurde. Der Vatikan zeigte sich solchen Plänen gegenüber jedoch kritisch. Nach can. 861 des kirchlichen Gesetzbuchs ist ordentlicher Taufspender Bischof, Priester und Diakon. Bei deren Abwesenheit oder Verhinderung kann der Bischof andere beauftragen. In Notfällen – einer Nottaufe – kann das Sakrament von jedem Menschen gespendet werden. (mal)