Fällt das Tanzverbot an Feiertagen?
Medienberichten zufolge soll das bisher von 3 bis 11 Uhr an allen Sonntagen geltende "Verbot öffentlicher Tanzunterhaltungen" aufgehoben werden. Auch das Tanzverbot an Heiligabend sowie am ersten Weihnachtsfeiertag könnte wegfallen.
Tanzverbot an Karfreitag soll erhalten bleiben
Dagegen soll es am Karfreitag offenbar beim ganztägigen Tanzverbot bleiben. Den Berichten zufolge argumentiert Gall, das Gesetz müsse sich den in den vergangenen Jahren gewandelten Lebensgewohnheiten anpassen.
Die Jungen Liberalen bezeichneten die Pläne am Montag als Fortschritt, forderten aber eine vollständige Abschaffung der Auflagen für Tanzveranstaltungen. Die Junge Union kritisierte, es dürfe keine Lockerung an Gründonnerstag, Karsamstag oder am ersten Weihnachtsfeiertag geben.
Das im baden-württembergischen Feiertagsgesetz niedergelegte Tanzverbot ist derzeit eines der bundesweit strengsten. Seit Jahren gibt es immer wieder Debatten um eine Liberalisierung. Vor allem die Kirchen sprechen sich dagegen aus. (KNA)