Land plant Lockerung des Tanzverbots an Sonn- und Feiertagen

Fällt das Tanzverbot an Feiertagen?

Veröffentlicht am 20.07.2015 um 14:40 Uhr – Lesedauer: 
Baden-Württemberg

Stuttgart ‐ Bisher ging an jedem Sonntag um 3 Uhr das Licht an in Baden-Württembergs Diskotheken: Denn zwischen 3 und 11 Uhr galt ein striktes Tanzverbot, ebenso wie an Feiertagen wie Weihnachten. Das könnte sich nach dem Willen der Landesregierung nun ändern.

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Medienberichten zufolge soll das bisher von 3 bis 11 Uhr an allen Sonntagen geltende "Verbot öffentlicher Tanzunterhaltungen" aufgehoben werden. Auch das Tanzverbot an Heiligabend sowie am ersten Weihnachtsfeiertag könnte wegfallen.

Tanzverbot an Karfreitag soll erhalten bleiben

Dagegen soll es am Karfreitag offenbar beim ganztägigen Tanzverbot bleiben. Den Berichten zufolge argumentiert Gall, das Gesetz müsse sich den in den vergangenen Jahren gewandelten Lebensgewohnheiten anpassen.

Die Jungen Liberalen bezeichneten die Pläne am Montag als Fortschritt, forderten aber eine vollständige Abschaffung der Auflagen für Tanzveranstaltungen. Die Junge Union kritisierte, es dürfe keine Lockerung an Gründonnerstag, Karsamstag oder am ersten Weihnachtsfeiertag geben.

Das im baden-württembergischen Feiertagsgesetz niedergelegte Tanzverbot ist derzeit eines der bundesweit strengsten. Seit Jahren gibt es immer wieder Debatten um eine Liberalisierung. Vor allem die Kirchen sprechen sich dagegen aus. (KNA)