Rheinland-Pfalz: Kirche kritisiert Pläne für neues Bestattungsrecht
Die geplante Novelle des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes stößt in der katholischen Kirche auf Skepsis. "Als auf den ersten Blick schwierig zu erachten ist die Flussbestattung – gerade vor dem Hintergrund von Niedrigwasser, wie wir es in den vergangenen Jahren häufig auf den rheinland-pfälzischen Flüssen erlebt haben, oder der Notwendigkeit, dass Schifffahrtsrinnen ausgebaggert werden sollen", sagte der Leiter des Katholischen Büros Mainz, Dieter Skala, am Freitag auf Anfrage von katholisch.de. Das Katholische Büro vertritt die katholischen Bistümer mit rheinland-pfälzischen Gebietsanteilen – Köln, Limburg, Mainz, Speyer und Trier – bei der Landesregierung in Mainz.
Skala führte weiter aus, dass sich auch bei einer Aufteilung von Asche und bei der privaten Aufbewahrung anstelle einer Beisetzung die Frage stelle, ob dies der Würde, dem gebotenen Respekt einem toten Menschen gegenüber und insbesondere auch dem Aspekt der Ungestörtheit der Totenruhe gerecht werden könne. "Letzterer gilt auch für Fragen der Verstreuung von Asche oder der Verpressung. In jedem Fall wird der Schutz der Totenruhe einer Kontrolle entzogen", so der Leiter des Katholischen Büros.
"Gefahr einer Kommerzialisierung des Umgangs mit Verstorbenen"
Es falle in der Novelle zudem auf, dass anstelle der Totenruhe Formen einer "Inbesitznahme" etwa durch Angehörige griffen. "Damit entfallen auch gemeinsame Orte des Gedenkens an einen verstorbenen Menschen", erläuterte Skala. Insgesamt scheine "ein Bruch mit der bisher in Rheinland-Pfalz bestehenden sensiblen Bestattungskultur" vorzuliegen. "Deutlich sehen wir zudem die Gefahr, dass mit den genannten Regelungen einer Kommerzialisierung des Umgangs mit Verstorbenen Vorschub geleistet wird."
Kritisch beurteilte Skala auch, dass die Landesregierung bei der Vorstellung der geplanten Novelle vom "modernsten Bestattungsrecht" gesprochen hatte, das Rheinland-Pfalz nun bekomme: "Was den Begriff der 'Modernität' für ein Bestattungsrecht betrifft, so ist dieser als eher schwierig in seiner Verwendung zu erachten. Im Zentrum stehen sollte vielmehr die Gewährleistung einer würdevollen Totenruhe und des Andenkens. Bisher hat man in diesem Zusammenhang den Begriff der Pietät verwendet." Positiv bewertete er dagegen die geplanten Erleichterungen bei der Bestattung sogenannter Sternenkinder; dieses Element in der geplanten Novelle sei "zu würdigen". Skala kündigte an, den Gesetzestext in den kommenden Wochen gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Bistümern analysieren und gegenüber der Landesregierung kommentieren zu wollen.
Gesundheitsminister sieht "Vorreiterrolle" für Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung in Mainz hatte die geplante Novelle des Bestattungsgesetzes am Dienstag gebilligt. Die Neuregelung, die voraussichtlich im Sommer kommenden Jahres vom Landtag verabschiedet werden soll, sieht unter anderem die Möglichkeit vor, die Asche Verstorbener in einem Fluss zu bestatten. Zudem soll auch die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen wegfallen. Eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg – wie etwa im Islam vorgeschrieben – soll demnach auf Friedhöfen "für jedermann möglich und nicht an religiöse Voraussetzungen geknüpft sein".
Das von SPD, Grünen und FDP regierte Rheinland-Pfalz gehe mit der Novelle "weiter als die anderen Bundesländer", sagte Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Man wolle nicht nur die Seebestattung auf Hoher See in einem anderen Bundesland zulassen, sondern auch die Seebestattung auf den vier größten Flüssen in Rheinland-Pfalz – also Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Damit nehme das Land "eine Vorreiterrolle" ein, so Hoch. "Uns gelingt die Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen." Eine Flussbestattung werde bereits in den Niederlanden praktiziert, weshalb ein gewisser "Bestattungstourismus" stattfinde, der von Rheinland-Pfalz nicht kontrolliert oder beeinflusst werden könne. (stz)