Kirchenasyl in Bremen: Gericht verbietet vorerst Abschiebung
Das Verwaltungsgericht in Bremen hat nach Angaben des Bremer Flüchtlingsrates im Eilverfahren die Abschiebung eines 25-jährigen Somaliers, der sich aktuell im Kirchenasyl befindet, vorerst verboten. Das Gericht habe am Montag angeordnet, dass von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Ayub I. abzusehen sei, teilte der Flüchtlingsrat mit. Somit dürfe er nicht abgeschoben werden, bevor das Gericht im Hauptverfahren endgültig entschieden habe. Er könne in dieser Zeit sogar das Kirchenasyl verlassen. Das Verwaltungsgericht war am Montagabend für eine Bestätigung nicht mehr zu erreichen.
In der Nacht zum 3. Dezember hatten Polizeikräfte versucht, das Kirchenasyl im evangelischen Zion-Gemeindezentrum in Bremen aufzulösen. Rund hundert Menschen verhinderten jedoch die Abschiebung mit friedlichen Mitteln unter Glockengeläut. Daraufhin informierte das Bremer Migrationsamt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und schlug vor, die Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren zu verlängern, wie ein Sprecher der Innenbehörde bestätigte. Das Bamf habe die Frist am Freitag um ein Jahr bis zum 7. Dezember 2025 verlängert.
Der Somalier befindet sich seit September im Kirchenasyl. Er sollte nach Finnland abgeschoben werden, weil er dort über die russische Grenze in die EU eingereist war. Nach Überzeugung des Flüchtlingsrates und des kirchlichen Vereins "Zuflucht" hat der Mann in Finnland keine Chance auf ein faires Verfahren und muss befürchten, weiter nach Russland abgeschoben zu werden. In der Nacht zum Samstag war die bisherige Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren ausgelaufen. (epd)