Früherer Chorleiter zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt

Haftstrafen im Betrugs-Prozess um Chor der Sixtinischen Kapelle

Veröffentlicht am 10.12.2024 um 18:59 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Papst Franziskus räumt weiter auf in seinem Staat: Nach Geldwäsche-Vorwürfen gegen die Leitung des Päpstlichen Chors der Sixtinischen Kapelle kam es zum Prozess. Nun wurden alle Angeklagten vom Vatikangericht verurteilt.

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Im Vatikan-Prozess gegen die frühere Leitung des Chors der Sixtinischen Kapelle wegen Geldwäsche, Betrugs und Veruntreuung sind alle Angeklagten verurteilt worden. Gegen die Beschuldigten, einen Priester und ein Ehepaar, wurden Haftstrafen bis zu knapp fünf Jahren sowie Geldstrafen bis 9.000 Euro verhängt, wie der Vatikan am Dienstag mitteilte. Verteidigerin Laura Sgro kündigte unterdessen Berufung gegen das Urteil des Vatikanischen Gerichtshofs an.

Der frühere Chorleiter Massimo Palombella erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten sowie eine Geldstrafe von 9.000 Euro. Ebenso wurde dem Priester für die Dauer der Haftstrafe das Recht auf öffentliche Ämter im Vatikan entzogen. Der ehemalige Finanzdirektor des weltberühmten Chors, Michelangelo Nardella, wurde zu vier Jahren und acht Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Seine Ehefrau Simona Rossi muss für zwei Jahre ins Gefängnis und eine Geldstrafe von 5.000 Euro zahlen. Beide dürfen dauerhaft im Staat des Papstes keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden.

Amtsmissbrauch und illegale Gewinne

Die Vorwürfe in dem seit Mai 2023 laufenden Verfahren umfassten auch Amtsmissbrauch bei der Organisation von Konzerten für italienische Großunternehmen. Die Angeklagten müssen insgesamt rund 300.000 Euro an illegalen Gewinnen zurückzahlen und tragen darüber hinaus die Prozesskosten. Von einigen Vorwürfen sprach sie das Gericht unter Leitung von Richter Giuseppe Pignatone aus Mangel an Beweisen frei.

2018 hatte der Vatikan auf Geheiß von Papst Franziskus Untersuchungen "zu wirtschaftlich-administrativen Aspekten des Chors" eingeleitet. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, unautorisiert Konzerteinnahmen auf geheimen Konten außerhalb des Vatikans deponiert zu haben. Nardella war bereits 2018 suspendiert worden, Palombella 2019.

Erzbischof Gänswein als Zeuge

Im Sommer 2019 war auch Erzbischof Georg Gänswein, damals Präfekt des Päpstlichen Hauses und damit Vorgesetzter von Palombella und Nardella, als Zeuge zu den Vorgängen befragt worden. Gänswein sprach von "Behandlungen, die für die Chorknaben hart waren" und von "Unregelmäßigkeiten in den Finanzen". Persönlich konnte er keine Vergehen bestätigen, äußerte aber Zweifel an der "Aufrichtigkeit und Rechtschaffenheit" der Verantwortlichen. 2019 unterstellte der Papst die Verwaltung des Chores direkt dem vatikanischen Liturgieamt.

Der Päpstliche Chor der Sixtinischen Kapelle ("Cappella Musicale Pontificia Sistina") wurde 1471 gegründet und ist demnach der älteste durchgängig aktive Chor der Welt. Das rein männliche Ensemble, in dem auch Knaben mitsingen, übernimmt die musikalische Gestaltung bei päpstlichen Liturgiefeiern. (KNA)