Bistum will Schadensersatz
Ein letztes Gespräch in dieser Angelegenheit habe im April stattgefunden, eine weitere Begegnung sei im September geplant. Ob Forderungen gegen den Bischof erhoben würden, in welcher Höhe und auf welchem Weg, könne nur im Einverständnis mit dem Vatikan entschieden werden. Bei Rechtsakten gegen einen Bischof sei grundsätzlich der Heilige Stuhl zuständig.
Insgesamt geht es laut "Bild" um rund 3,9 Millionen Euro. Diese Summe habe das Bistum im Zusammenhang mit dem Bau des Bischofshauses abschreiben müssen. Darin enthalten seien unter anderem Kosten für nicht realisierte Entwürfe in Höhe von 950.000 Euro sowie Um-, Rück- und Wiederaufbauten für 780.000 Euro. Die Nebenkosten der Planung seien um 2,2 Millionen Euro überzogen gewesen.
Schnelle erklärte dazu, dass das Bistum zwar 3,9 Millionen Euro außerplanmäßig abgeschrieben habe: "Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden ist."
Entscheidung im Vatikan im September
Ob Tebartz-van Elst für den Verlust allein verantwortlich sei, soll ein kirchenrechtlicher Prozess klären. Bistumssprecher Schnelle erklärte, der Apostolische Administrator sei als Übergangsverwalter verpflichtet, von der Diözese Schaden abzuhalten. Grothe müsse also auch Schulden eintreiben, um nicht selbst haftbar zu werden. Mit einer Entscheidung im Vatikan werde im September gerechnet.
Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Limburger Bischofs angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatte die Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses und deren Verschleierung entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im Dezember wurde Tebartz-van Elst zum "Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen und nahm Ende März seine Arbeit in Rom auf.
Nach Angaben der "Bild"-Zeitung zahlt die Kirche Tebartz-van Elst derzeit etwa 10.300 Euro monatlich. Davon seien 7.296 Euro Ruhegeld aus der Limburger Bistumskasse. Diese Zahlen wollte Schnelle nicht kommentieren. Die getroffene Ruhestandsregelung, sehe eine Anpassung vor, wenn eine neue Lohnzahlung erfolge. "Die Bistumsleitung ist auch dazu mit dem Vatikan im Gespräch." (gho/KNA)
23.03.2015, 12.10 Uhr: ergänzt um neue Angaben aus dem Bistum Limburg, Überschrift wurde geändert