Theologe fordert Ende der Ablasstheologie
Der Eichstätter Fundamentaltheologe Christoph Böttigheimer hat für ein grundlegendes Umdenken in der kirchlichen Ablasspraxis plädiert. Auf dem kirchlichen Nachrichtenportal "Kirche und Leben" forderte Böttigheimer am Freitag, auf den Ablass-Begriff künftig zu verzichten. Er sei missverständlich und ökumenisch belastet. Statt sich um eine zeitgemäße und ökumenisch anschlussfähige Ablasstheologie zu bemühen, gewähre die katholische Kirche noch immer Ablässe, kritisierte der Theologe.
Böttigheimer warb stattdessen für eine Neuinterpretation und berief sich dabei auf den verstorbenen Papst Johannes Paul II. "Er deutete die zeitlichen Sündenstrafen mehr personal-existenziell und den Ablass als eine therapeutische Hilfe für die innere Bekehrung und geistliche Erneuerung des Menschen", so der Theologe weiter.
Statt die traditionelle Ablasspraxis fortzuführen, sollte die katholische Kirche die positiven Auswirkungen von Gebet und Solidarität hervorheben. "Deutlich wäre zu machen, dass allen, die sich um ein Leben aus dem Glauben mühen, durch die Glaubensgemeinschaft Unterstützung und Hilfe zuteilwerden kann, gerade so, wie sich Christen von Anfang gegenseitig durch Zuwendung und Gebet zu helfen versuchten", so Böttigheimer. Die so ausgedrückte Solidarität im Glauben werde jedoch durch den traditionellen Ablassgedanken mehr verdunkelt als erhellt.
Was ist der Ablass?
Der Ablass (lateinisch "indulgentia") ist ein Nachlass zeitlicher Bußstrafen für die Sünden, die man gebeichtet hat und die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Entstanden aus verschiedenen Elementen des spätantiken und frühmittelalterlichen Bußwesens, stellt er eine besondere Form des Umgangs mit dem Büßer dar, die nur die katholische Kirche kennt.
Die heutige katholische Ablasslehre wurde von Papst Paul VI. 1967 neu festgelegt. Demnach unterscheidet die Kirche zwischen einem teilweisen und einem vollkommenen Ablass. Beide können zu bestimmten Anlässen von jedem Katholiken erworben werden, der nach Beichte, Eucharistie und Gebete die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Auch im Heiligen Jahr 2025 wird dies wieder möglich sein. (KNA)