Kein "paritätischer oder gleichberechtigter Mit-Präfekt" im Ordensdikasterium

Hallermann: Pro-Präfekt ist Präfektin eindeutig untergeordnet

Veröffentlicht am 10.01.2025 um 15:30 Uhr – Lesedauer: 

Wien ‐ Weiter gibt das neue Amt Rätsel auf, das der Papst in der Leitung des Ordensdikasteriums geschaffen hat. Eines ist für Kirchenrechtler Heribert Hallermann klar: Die neue Präfektin ist alleinige Chefin – der Kardinal an ihrer Seite steht unter ihr.

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Das für das Ordensdikasterium neu eingerichtete Amt des Pro-Präfekten ist nach Ansicht des Würzburger Kirchenrechtlers Heribert Hallermann eindeutig der Präfektin untergeordnet. Aus der Kurienordnung "Praedicate Evangelium" gingen die Aufgaben eines Präfekten als Leiter eines Dikasteriums eindeutig hervor, schreibt der emeritierte Professor in einem Beitrag für "Communio" (Freitag). Daher gelte: "Schwester Brambilla ist Präfektin und als solche Leiterin sowie rechtliche Vertreterin des Dikasteriums." Es stehe fest, dass ein Pro-Präfekt "weder Präfekt noch ein paritätischer oder gleichberechtigter Mit-Präfekt", sondern "in einer rechtlich nicht definierten Weise bei- und untergeordnet" sei. Was aber seine Aufgaben sind, sei aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage noch unklar: "Denn was ein Pro-Präfekt ist, wo er in der Hierarchie eines Dikasteriums einzuordnen ist und was seine genauen Aufgaben sind, das ist nirgends definiert."

Papst Franziskus hatte am Montag die Ordensfrau Simona Brambilla als Präfektin des Ordensdikasterium ernannt. Brambilla ist die erste Frau an der Spitze einer Kurienbehörde. Zugleich wurde Kardinal Ángel Fernández Artime (Foto oben) zum "Pro-Präfekten" ernannt, ohne dass der Schritt weiter erläutert wurde. Gemäß der Kurienordnung steht in der Leitungsebene eines Dikasteriums nach dem Präfekten ein Sekretär. Diese Position, die zuvor von Brambilla ausgeübt wurde, wird derzeit auf der Webseite des Dikasteriums als vakant ausgewiesen.

Kein Freibrief für Bischöfe und Bischofskonferenzen

Es wäre möglich und "eventuell auch sinnvoll" gewesen, Fernández zum Sekretär zu ernennen und so seine Aufgaben und seine Stellung zweifelsfrei zu regeln, so Hallermann weiter, anstatt ihm den Titel eines Pro-Präfekten zu geben. "Außer dem Papst weiß wohl kaum jemand, welche Aufgaben und Kompetenzen dieses Amt tatsächlich umfasst und wie es im Verhältnis zum Amt der Präfektin einzuordnen ist."

Viele Fragen zur Einordnung des neuen Amtes, des Zusammenspiels zwischen Präfektin und Pro-Präfekt und zum Verhältnis von Weihesakrament und Leitungsgewalt sieht Hallermann noch offen, da der Papst sich dazu nicht erklärt habe. "Ob und inwieweit dieses Gebaren mit dem grundsätzlichen Auftrag des Petrusamtes, die Schwestern und Brüder zu stärken (vgl. Lk 22, 32), kompatibel ist, wird ebenfalls nur der Papst beurteilen können", so der Kirchenrechtler weiter. Er spricht sich für eine rechtlich-verbindliche und nicht aus einer Gewohnheit erwachsende pragmatische Klärung sowohl der Aufgaben und Kompetenzen wie auch der gegenseitigen Zuordnung beider Funktionen aus.

Dem Papst stehe eine derartige Schaffung neuer Strukturen ohne rechtliche Grundlage zu, betont Hallermann. Für die ans geltende Recht gebundenen Diözesanbischöfe oder Bischofskonferenzen stelle dies aber keinen Freibrief dar, "von der geltenden kirchlichen Rechtsordnung abzuweichen und beispielsweise paritätisch besetzte Ämter der Kirchenleitung etwa in Pfarreien und Diözesen zu etablieren". (fxn)