Diözese darf vor dem Mann warnen

Selbst ernannter Erzbischof verliert Klage gegen Bistum Aachen

Veröffentlicht am 23.01.2025 um 14:05 Uhr – Lesedauer: 

Aachen ‐ Klage abgewiesen: Das Bistum Aachen darf nach einer Gerichtsentscheidung weiter vor einem selbst ernannten Erzbischof warnen. Der wiederum will das nicht auf sich sitzen lassen.

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Der sich selbst als Erzbischof bezeichnende Gioacchino "Gino" Collica hat eine Unterlassungsklage gegen das Bistum Aachen verloren. Darin hatte er verlangt, dass das Bistum in seinem Amtsblatt nicht mehr vor seiner Person warnt. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aachen ist der Warnhinweis aber zulässig. Das Bistum habe darin nur klargestellt, wieso es sich bei Collica nicht um einen Erzbischof im Sinne der römisch-katholischen Kirche handele, sagte eine Sprecherin am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Hintergrund ist ein Hinweis des Bistums Aachen vom 10. August. Darin weist die Diözese ihre Gemeinden darauf hin, dass Collica die Nutzung von katholischen Kirchenräumen und die Mitwirkung an liturgischen Feiern untersagt sind. Über die abgewiesene Klage hatten die "Aachener Nachrichten" zuerst berichtet. Collica kündigte laut der Zeitung an, vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung einlegen zu wollen.

Laut Bistum hatte es mit dem Warnhinweis auf Rückfragen aus Gemeinden reagiert, wie mit dem Krefelder "Erzbischof" Collica umzugehen sei. Dieser gebe vor, Amtsträger der Katholisch-Apostolischen Kirche beziehungsweise der "Autonomen Bischöflichen Prälatur" zu sein. Er sei aber nicht Erzbischof der römisch-katholischen Kirche. Einen ähnlichen Hinweis zu Collica hatte es bereits 2016 aus dem Erzbistum Köln gegeben. (KNA)