Weihbischof Anton Losinger fordert schärfere Bioethik-Gesetze

"Der Mensch in seiner Einmaligkeit bedroht"

Veröffentlicht am 02.08.2015 um 10:30 Uhr – Lesedauer: 
"Der Mensch in seiner Einmaligkeit bedroht"
Bild: © KNA
Ethik

Berlin  ‐ "Bisher gilt als Embryo, was aus der Verbindung einer Ei- und Samenzelle entsteht", sagt der Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Doch das könnte sich künftig ändern. Desehalb fordert er schärfere Bioethik-Gesetze.

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Der Gesetzgeber werde nicht umhin kommen, mit Blick auf neue "totipotente" Zellen - Zellen, die einen vollständigen Organismus bilden können - den Status des Embryos neu zu definieren, so der Weihbischof. Es gebe erste Impulse, alle gesetzlichen Strukturen in diesem Bereich zu einem Reproduktionsmedizin-Gesetz zusammenzuführen. "Das halte ich für einen notwendigen Ansatz. Wichtig ist, dass dabei die hohen ethischen Standards gewahrt bleiben. Der Lebensschutz für Embryonen, den das Embryonenschutzgesetz garantiert, darf nicht angetastet werden", bekräftigte Losinger.

Eine nationale Regelung werde aber nicht reichen, sagte der Weihbischof. "Es handelt sich ja um globale Phänomene. Es gibt im internationalen Kontext auch schon eine Reihe von wirksamen Regelungen. Aber auch die hinken stets der Wissenschaft hinterher. Man kommt mit dem Gesetzemachen nicht so schnell nach wie die biomedizinische Forschung voran schreitet."

"Menschen wären in der Lage, Menschen zu konstruieren"

Losinger rechnet damit, dass "in Kürze" Forscher in der Lage sein werden, aus den Zellen Erwachsener Zellen zu entwickeln, aus denen sich sämtliche Fähigkeiten eines menschlichen Embryos herstellen ließen. So könne man zum Beispiel bei kinderlosen Ehen von jedem der beiden Partner je eine Keimzelle generieren und daraus Nachwuchs erzeugen; oder es könnte auch ein einzelner Mensch aus dem Bestand seiner organischen Zellen eine Ei- und eine Samenzelle generieren und daraus einen identischen Klon von sich herstellen lassen. "Menschen wären in der Lage, Menschen zu konstruieren - nach eigenen Vorstellungen. Dadurch wäre der Mensch in seiner Einmaligkeit bedroht", warnte Losinger.

Jeder Mensch habe ein Recht auf Einzigartigkeit und eine eigene Würde. "Kein Mensch darf sich anmaßen, willkürlich die genetischen Merkmale eines anderen zu bestimmen. Das Klonen würde der Selektion von Menschen mit vermeintlich höheren Qualitäten Tür und Tor öffnen", sagte Losinger. Der Mensch dürfe auch niemals als Mittel zum Zweck dienen, die Klone aber könnten als Ersatzteillager missbraucht werden. (bod)