Missbrauchsstudie zum Bistum Speyer hat Veröffentlichungstermin
Am 8. Mai soll eine Studie zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Speyer vorgestellt werden – in einem ersten Zwischenbericht. Das kündigte Generalvikar Markus Magin am Mittwoch in der Jahrespressekonferenz des Bistums an. Die 2023 gestartete und auf vier Jahre angelegte Missbrauchsstudie entsteht unter der Leitung der Historikerin Sylvia Schraut an der Universität Mannheim.
Der erste Teil soll nun am 8. Mai in einer Pressekonferenz der Universität veröffentlicht werden. Einen Tag später will die Diözese eine Stellungnahme abgeben. Der zweite Teil der Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie werde 2027 erwartet, so Magin. Die zweiteilige Veröffentlichung der Ergebnisse begründete er damit, dass viele der Missbrauchsbetroffenen schon sehr alt seien und erleben wollten, dass ihr Leid und das ihnen angetane Unrecht öffentlich benannt würden.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums Speyer hatte im April 2023 die Universität Mannheim beauftragt, zu sexuellem Missbrauch durch Priester, Diakone, Ordensangehörige und Mitarbeitende des Bistums ab 1946 zu forschen. "Wir erhoffen uns von der Studie hilfreiche Erkenntnisse, um die Präventionsarbeit weiter auszubauen. Das unterstützt uns auf unserem Weg, sexuellen Missbrauch im Bistum Speyer zu bekämpfen", sagte Magin.
Bisher 3,4 Millionen Euro an Betroffene
Nach Angaben des Generalvikars hat die von den deutschen Bischöfen eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen bislang 96 Anträge von Betroffenen aus dem Bistum Speyer erhalten und davon 94 entschieden. Die durchschnittliche Höhe der Leistungen liege bei rund 35.500 Euro. Der höchste zugesprochene Betrag liege bei 240.000 Euro, so Magin. In 18 Fällen seien Beträge über 50.000 Euro geleistet worden.
Das Bistum Speyer hat demnach an 94 Missbrauchsbetroffene "Zahlungen in Anerkennung des Leids" geleistet. Die Summe der bisher erbrachten Leistungen inklusive Therapiekostenübernahmen betrage rund 3,4 Millionen Euro. Gegen das Bistum sei bislang keine Schmerzensgeldklage anhängig, sagte der Generalvikar. (KNA)