Eine Meldung sei an Staatsanwaltschaft weitergegeben worden

Münster: Weitere Missbrauchsvorwürfe gegen suspendierten Priester

Veröffentlicht am 30.01.2025 um 15:52 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Münster ‐ Sexueller Missbrauch im Internat: Im Bistum Münster melden sich immer mehr Betroffene mit schweren Vorwürfen gegen einen Geistlichen. Kirche und Justiz wollen alle Hinweise prüfen.

  • Teilen:

Gegen einen kürzlich vom Bistum Münster suspendierten Priester gibt es neue Anschuldigungen. Es haben sich weitere Betroffene gemeldet, die ihm sexuellen Missbrauch und grenzüberschreitendes sexuelles Verhalten vorwerfen, wie das Bistum am Donnerstag mitteilte. Eine dieser Meldungen habe das Bistum in Absprache mit der betroffenen Person an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Bei zwei weiteren Meldungen wollten die betroffenen Personen anonym bleiben. Alle nun erhobenen Vorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf einen Zeitraum von Mitte der 1990er- bis Anfang der 2000er-Jahre, als der Priester an einem Gymnasium und Internat eingesetzt war.

Der Münsteraner Bischof Felix Genn hatte den Geistlichen, der zuletzt in einer Pfarrei im Kreis Warendorf tätig war, Mitte Januar vom Dienst freigestellt. Zuvor hatte eine Person den Vorwurf erhoben, der Priester habe sie in den Jahren 2000 und 2001 ebenfalls in dem Internat sexuell missbraucht. Die Person hat von der Kirche eine Zahlung in Anerkennung ihres Leids erhalten.

Schon 2015 und 2019 wurden Vorwürfe laut

Gegen den Priester hatte es bereits 2015 und 2019 Vorwürfe grenzüberschreitenden sexuellen Verhaltens gegeben. Ein staatliches Verfahren war damals mangels hinreichender Erkenntnisse eingestellt worden. Auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung konnte die Vorwürfe nicht erhärten.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Verfahren für die Anerkennungszahlung hatte das Bistum den Vorgang nach eigenen Angaben jüngst erneut geprüft und der Staatsanwaltschaft übergeben. Gleichzeitig wurde eine neue kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet, die jedoch bis zum Abschluss der staatlichen Ermittlungen ruht. (KNA)