"Sie muss erhalten bleiben": ZdK gegen Reform der Abtreibungsregelung

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) pocht auf eine Beibehaltung der aktuellen rechtlichen Regelung der Abtreibung. "Die geltende gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt. Sie muss erhalten bleiben", sagte die Präsidentin des höchsten katholischen Laiengremiums, Irme Stetter-Karp, anlässlich der am Montag im Rechtsausschuss des Bundestags geplanten Anhörung zu einer möglichen Neuregelung. Am Freitag hatten sich auch die katholischen Bischöfe gegen eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregeln gewandt.
"Die angedachten Änderungen der Gesetzeslage weichen den Schutz des ungeborenen Lebens auf", sagte Stetter-Karp. Die bestehende Regelung in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches biete dagegen "ein bewährtes Schutzkonzept". Es sehe sich "in der doppelten Anwaltschaft sowohl dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen als auch dem Schutz des ungeborenen Lebens gegenüber". Der vorliegende Gesetzentwurf wolle hingegen "diese Balance aushebeln und einen abgestuften Lebensschutz einführen".
Entscheidung im mitten im Wahlkampf sei unmöglich
Stetter-Karp plädierte dafür, die Diskussion gesellschaftlich und politisch breit zu führen. Der Bundestag und alle Parteien müssten die Tragweite einer möglichen gesetzlichen Neujustierung im Blick haben. "Es geht um eine höchst existenzielle Frage, verbunden mit ethischen Dilemmata." Über die Zukunft des Paragrafen 218 könne unmöglich mitten im Wahlkampf entschieden werden.
Kern des vorliegenden interfraktionellen Gesetzentwurfes ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen "rechtmäßig und straffrei" sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.

Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat die mögliche Neuregelung mehrfach kritisiert – zuletzt am vergangenen Freitag. "Das vollgültige Lebensrecht des Kindes von Anfang an und die ihm zukommende Menschenwürde" würde damit infrage gestellt.
Verschiedene Bündnisse haben anlässlich der Anhörung mit Sachverständigen im Rechtsausschuss zu Protesten aufgerufen und rufen Abgeordnete dazu auf, doch noch über den Entwurf abzustimmen. Das gilt aber als sehr unwahrscheinlich, da am Dienstag bereits der letzte geplante Sitzungstag des Bundestags vor der Bundestagswahl ist. SPD und Grüne sowie ein Teil der FDP sind für eine Reform, Union und AfD dagegen.
Die deutschen Bischöfe bemängelten ebenfalls, dass der Gesetzentwurf den Schutz des ungeborenen Kindes deutlich zurücknehme. "Das vollgültige Lebensrecht des Kindes von Anfang an und die ihm zukommende Menschenwürde" würden infrage gestellt. Es drohe eine "eklatante Gefahr, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang fände".
Verortung im Strafrecht würde wegfallen
Außerdem kritisierten die Bischöfe, dass eine Verortung im Strafrecht nahezu vollständig aufgegeben würde. Die Beratung der Schwangeren dürfte sich nicht mehr daran orientieren, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Auch entfiele die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung.
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde seinerzeit lange gerungen. (KNA)