Schmerzensgeldklage: Bistum Regensburg beruft sich auf Verjährung
Wegen schweren Missbrauchs verlangt ein ehemaliger Domspatz vom Bistum Regensburg Schmerzensgeld und Schadensersatz. Gegen seine Klage hat das Bistum nun Einrede zur Verjährung erhoben. Das bestätigte Bistumssprecher Stefan Groß am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zum Verfahren selbst äußere man sich derzeit nicht, fügte er hinzu. Mit der Einrede wird eine Abweisung der Klage beantragt.
Der Anwalt des Betroffenen, Sven Markuske aus Nürnberg, sagte auf Anfrage, es sei fraglich, ob die Kirche sich überhaupt auf Verjährung im Zusammenhang mit der Verletzung ihrer Amtshaftpflicht berufen dürfe. Man werde dagegen Widerspruch einlegen. Ein Verhandlungstermin steht nach seinen Angaben noch nicht fest.
Siebenstellige Gesamtforderung
Auf dem Klageweg will sein 42-jähriger Mandant 350.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Außerdem macht er weitere Schäden wie Verdienstausfälle geltend und möchte eine monatliche Rente. Zusammen belaufen sich die Forderungen auf einen Millionenbetrag. Von der Kirche hat er bisher freiwillige Anerkennungsleistungen in Höhe von 50.000 Euro erhalten.
Der sexuelle, körperliche und psychische Missbrauch soll sich auf der Vorschule der Domspatzen in Pielenhofen ereignet haben, die der Mann nach eigenen Angaben von 1991 bis 1993 besuchte. Seit 2015 sei er durchgängig in psychiatrischer Behandlung, seit 2017 berufsunfähig, seit 2023 auf Dauer voll erwerbsgemindert. Mehr zum Leben als die Grundsicherung von 563 Euro im Monat habe er nicht.

Die Bistümer gehen unterschiedliche Wege bei der rechtlich möglichen Einrede der Verjährung.
Über eine Crowdfunding-Plattform sammelt der Ex-Domspatz seit zehn Monaten Geld, um seine Verfahrenskosten zu finanzieren. Bis Donnerstagmittag kamen auf diesem Weg gut 15.000 Euro zusammen. Der Zielbetrag liegt bei 20.000 Euro.
Laut Medienberichten bestreitet das Bistum über seine Anwälte eine juristische Verantwortlichkeit für die Domspatzen-Vorschule. Deren Trägerschaft liege bei der "Stiftung Regensburger Domspatzen", die wiederum vom Domkapitel und dem Verein "Freunde des Regensburger Domchores" getragen seien. Ein Argument laute, der Täter habe die Taten als Schuldirektor und nicht als Geistlicher begangen.
Gerichte entscheiden unterschiedlich
Seit einigen Jahren ziehen Missbrauchsopfer gegen die katholische Kirche an mehreren Orten in Deutschland vor Gericht, um Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erhalten. Die Bistümer verhalten sich dazu unterschiedlich. In einigen Fällen verzichten sie auf die rechtlich mögliche Einrede der Verjährung, in anderen nicht. Einige Kläger haben von den Gerichten Summen in sechsstelliger Höhe zugesprochen bekommen, aber es werden auch Klagen abgewiesen.
Zuletzt ging Mitte Januar ein Betroffener vor dem Landgericht Trier leer aus. Die Taten seien verjährt, so das Gericht. In Bayern ist bisher nur ein weiteres, offenes Verfahren bekannt, das beim Landgericht Traunstein geführt wird. Das beklagte Erzbistum München und Freising hat keine Einrede erhoben.
Das Bistum Regensburg hat nach eigenen Angaben bisher fast zwölf Millionen Euro an Betroffene sexueller oder körperlicher Gewalt in Anerkennung ihres Leids bezahlt. Die Zahlungen begannen bereits 2012. 377 der Empfänger sind ehemalige Domspatzen. 2021 haben die 27 katholischen Bistümer in Deutschland eine Unabhängige Kommission eingerichtet, die seither alle Anträge zentral prüft und Auszahlungen anweist. Im Schnitt handelt es sich um jeweils gut 22.000 Euro. In rund 1,3 Prozent der Fälle erhielten Betroffene auch mehr als 100.000 Euro. Missbrauch und Gewalt bei den Regensburger Domspatzen wurden seit 2015 in mehreren Untersuchungen von Wissenschaftlern und Juristen unter Beteiligung Betroffener aufgearbeitet. Federführend war der Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber, der vergangenes Jahr auch den Auftrag für eine bistumsweite Aufarbeitungsstudie erhielt. Sie soll im Herbst 2027 veröffentlicht werden. (KNA)
13.02.25, 17.10 Uhr: Ergänzt um weitere Details im letzten Absatz.