Missbrauchsgutachten zu Bistum Würzburg kommt am 8. April

Am 8. April wird ein Gutachten zu Missbrauchsfällen im Bistum Würzburg zwischen 1945 und 2019 veröffentlicht. Das teilte die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in Würzburg am Montag mit. Die Kommission hat das Gutachten im November beim Wiesbadener Rechtsanwalt Hendrik Schneider in Auftrag gegeben. Es werde im Rahmen einer Pressekonferenz auch an den Würzburger Bischof Franz Jung übergeben, hieß es. Zuvor werde es "in einem geschützten Rahmen Betroffenen vorgestellt". Einer von ihnen werde auch an dem Veröffentlichungstermin teilnehmen.
Ziel: Bestandsaufnahme und umfassende Aufklärung der Fälle
Die Kommission hat die Fragen an den Sachverständigen nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit dem Würzburger Betroffenenbeirat festgelegt. Ziel ist demnach eine Bestandsaufnahme und umfassende Aufklärung der Fälle. Außerdem soll der Gutachter darlegen, wie die Diözese mit Tätern und Betroffenen umging und welche Strukturen Missbrauch ermöglicht, erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben.
Mit einem weiteren historischen Gutachten hat das Bistum bereits im September 2021 den Würzburger Kirchenhistoriker Dominik Burkard beauftragt. Dafür wurde ihm fünf Jahre Zeit gegeben. Würzburg ist das zweite Bistum in Bayern, für das ein Missbrauchsgutachten von einer Anwaltskanzlei vorgelegt wird. Anders als 2022 in München ist jedoch nicht die Bistumsleitung, sondern eine unabhängige Aufarbeitungskommission alleinige Auftraggeberin.
Ein prominenter Bischof
In den Untersuchungszeitraum fällt auch die Amtszeit eines Bischofs, der später zu den wichtigsten katholischen Persönlichkeiten in Deutschland wurde: Kardinal Julius Döpfner (1913-1976). Der gebürtige Unterfranke war von 1948 bis 1957 Bischof in seiner Heimatdiözese Würzburg, später in Berlin und München. Döpfner spielte eine wichtige Rolle beim Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) und war von 1965 bis zu seinem Tod Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
Für seine Amtszeit als Erzbischof von München und Freising (1961-1976) bescheinigte die Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl Döpfner Fehler im Umgang mit 14 Missbrauchsfällen. Im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger Joseph Wendel habe Döpfner des sexuellen Missbrauchs verdächtige Geistliche ohne Einschränkung oder Überwachung erneut in der Seelsorge eingesetzt. Außerdem seien unter ihm wesentlich häufiger als vorher einschlägig straffällig gewordene Priester aus anderen deutschen Bistümern und dem Ausland als Seelsorger in Dienst genommen worden. (KNA)