Kritik an Praxis nach Rücktritt von Benedikt XVI.

Kirchenhistoriker Wolf fordert klare Regeln für Papst-Rücktritt

Veröffentlicht am 21.03.2025 um 13:26 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Oberursel/Münster ‐ Was passiert, wenn ein Papst nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben? Wer soll das überhaupt feststellen? Bislang sei das überhaupt nicht geregelt, moniert der Kirchenhistoriker Hubert Wolf.

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Der Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf fordert, gerade für den Fall einer Amtsunfähigkeit, klare Regeln für einen Papst-Rücktritt. "Es bräuchte ein allgemeines Gesetz, das jemand die Kompetenz gibt, zu erklären, dass der Stuhl Petri vakant ist, wenn der Papst sein Amt nicht mehr ausüben kann", sagte Wolf in einem Interview in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Publik-Forum". So könnte etwa eine vorher festgelegte Gruppe von Kardinälen die Amtsunfähigkeit feststellen, nachdem diese von mehreren Ärzten unabhängig voneinander eindeutig festgestellt worden ist.

Papst Franziskus, der sich seit mehreren Wochen wegen einer schweren Lungenerkrankung im Krankenhaus befindet, hat zwar nach eigenen Aussagen bereits kurz nach seinem Amtsantritt beim Kardinalstaatssekretär eine bedingte Rücktrittserklärung für den Fall seiner Amtsunfähigkeit hinterlegt. Doch: "Was passiert, wenn sie angefochten wird?", so Wolf. Es sei nicht klar, wie rechtssicher diese Erklärung sei.

Keine weiße Soutane

Im Falle eines Papst-Rücktritts sollte sich keinesfalls eine Praxis wie nach dem Rücktritt von Benedikt XVI. wiederholen, forderte der Theologe – "wenn man Angst hat, dass die Aura das Papstamtes Schaden nimmt". Ein zurückgetretener Papst sollte keine weiße Soutane tragen und sich nicht in der Öffentlichkeit äußern, wie dies Benedikt getan habe.

Im Blick auf die aktuelle Zusammensetzung des Kardinalskollegiums erklärte Wolf, dass Papst Franziskus diese im Interesse einer synodalen Kirche deutlich verändert habe. Das sei allerdings "ein sehr einseitiger Kurs" gewesen. Andererseits habe Franziskus sich an synodale Entscheidungen, auch wenn sie mit mehr als zwei Dritteln Mehrheiten gefallen seien, nicht gehalten, so Wolf. Als Beispiel nannte er die Amazonas-Synode, nach der sich Franziskus – entgegen der Mehrheit der Synodenteilnehmer – gegen die Zulassung verheirateter Männer zum Priesteramt ausgesprochen hatte. (KNA)