Gericht verhandelt zwei Schmerzensgeldklagen gegen Erzbistum Köln

Das Landgericht Köln verhandelt am Dienstag zwei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln. Im ersten Fall fordert eine Klägerin 850.000 Euro. Die 57-jährige Betroffene war Pflegetochter des 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priesters U. Sie wurde von ihm mehrfach vergewaltigt. Das Gericht hat in dem Fall bereits deutlich gemacht, dass sich eine mögliche Amtshaftung des Erzbistums nur auf den dienstlichen und nicht auf den privaten Bereich beziehe. Nun wird darüber gestritten, ob man bei einem katholischen Geistlichen davon ausgehen muss, dass er immer im Dienst ist.
Im zweiten Fall fordert eine Missbrauchsbetroffene 830.000 Euro vom Erzbistum. Sie ist nach eigenen Angaben in den 1990er Jahren als Kind von ihrem Messdiener-Gruppenleiter missbraucht worden. Dieser habe die Gruppe betreut, obwohl er schon vorher durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei. Das Erzbistum vertritt die Auffassung, dass der Gruppenleiter kein "Amt" in der Diözese bekleidet habe und diese deshalb nicht für dessen Taten haften müsse. Das Gericht machte hingegen deutlich, dass die Amtshaftung auch für ehrenamtlich tätige Messdienerleiter gelten könne. (KNA)