Reaktion auf Missbrauchsstudie

Schweizer Bischöfe starten Psychotests für Priester und Seelsorger

Veröffentlicht am 27.03.2025 um 12:47 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Bern ‐ Konsequenzen aus der Missbrauchsstudie: Wer in der Schweiz als Priester oder Seelsorger arbeiten will, muss künftig einen Psychotest bestehen. Die Testpflicht gilt auch für Nicht-Schweizer.

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Priesteramtskandidaten und andere angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Schweiz müssen sich ab kommender Woche verpflichtend einem Psychotest unterziehen. Das berichtete das Berner "pfarrblatt" am Donnerstag. Die Schweizer Bischofskonferenz hatte ein entsprechendes Dekret dazu am 11. März erlassen. Mit dieser Maßnahme reagieren die Schweizer Bischöfe auf die im September 2023 vorgestellte Missbrauchsstudie der Universität Zürich. Im Auftrag der Kirche ermittelte sie mindestens 921 Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Umfeld der Schweiz.

Psychotest in vier Schritten

In dem Dekret "bezüglich der Einführung der psychologischen Eignungsprüfung von zukünftigen Seelsorgerinnen und Seelsorgern" heißt es, alle Studierenden für den seelsorglichen Dienst in der Schweiz hätten während ihrer Ausbildung für die Zulassung zum kirchlichen Dienst eine vertiefte psychologische Abklärung auf "vordefinierte Basiskompetenzen" zu absolvieren.

Diese Abklärung geschieht laut Dekret in vier Schritten: Nach dem psychologischen Test gibt es ein kompetenzorientiertes Gespräch mit qualifizierten und erfahrenen Evaluationsexperten und ein "forensisch-klinisches Gespräch zur Identifikation möglicher Risikofaktoren für den Seelsorgedienst". Abschließend ist ein Gespräch mit dem Regens oder mit einem Vertreter der Ortsbischofs vorgesehen.

Test auch für Nicht-Schweizer

Wenn ausländische Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Schweiz tätig werden wollen, durchlaufen sie laut Dekret das gleiche Abklärungsverfahren in ihrer Integrationsphase. Die Bischöfe halten fest, dass in Bezug auf den Ablauf, die Durchführung und das Ergebnis eines Assessments keine Rekursmöglichkeit bestehe.

Zeigt ein Seelsorgender, der schon mit einer pastoralen Tätigkeit beauftragt ist, Auffälligkeiten, "welche auf ernste Defizite betreffend Basiskompetenzen, psychische Verfasstheit, charakterliche Ausgeglichenheit oder affektive Reife hinweisen", solle ebenfalls der skizzierte Eignungstest zum Einsatz kommen, heißt es im Dekret. Hier bleibt der Text etwas schwammig, wie das "pfarrblatt" anmerkt: "Wer solche Auffälligkeiten melden kann und wer das Eignungsverfahren in diesem Fall anordnen würde, bleibt offen."

Die Kirche in der Schweiz hatte in Zusammenarbeit mit einem forensischen Psychologen ein neues Auswahlsystem für Kandidaten entwickelt. Mit einem Psychotest soll schon vor Dienstantritt geprüft werden, ob jemand die nötigen persönlichen und intellektuellen Qualifikationen für die Arbeit in der Seelsorge mitbringt. Damit sollen gewisse Risikofaktoren ausgeschlossen werden. Auch Auffälligkeiten in der sexuellen Entwicklung und in der Art und Weise, Beziehungen herzustellen, werden analysiert. (KNA)