Akten zu Betroffenen unzureichend anonymisiert

Datenschutzverletzung durch Missbrauchsstudie: Münster verliert Prozess

Veröffentlicht am 01.04.2025 um 10:43 Uhr – Lesedauer: 5 MINUTEN

Münster ‐ Als ein Betroffener seinen Fall in der Münsteraner Missbrauchsstudie fand, wurde er retraumatisiert. Eingewilligt hatte er in die Verwendung der Akten nie – nach der Datenschutzaufsicht hat nun auch das Datenschutzgericht einen Verstoß festgestellt.

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Daten von Missbrauchsbetroffenen, die für die Münsteraner Missbrauchsstudie verwendet wurden, wurden nicht ausreichend anonymisiert. Das hat das Interdiözesane Datenschutzgericht (IDSG) bereits im vergangenen Jahr entschieden, wie das Bistum Münster am Dienstag mitteilte. Das Bistum habe die betroffene Person um Entschuldigung gebeten und ihr eine Entschädigungszahlung angeboten. Die Entscheidung des IDSG ist rechtskräftig, aber noch nicht veröffentlicht.

Für künftige Forschungsvorhaben im Kontext der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und auch für die Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission bedeutet die Entscheidung des Gerichts nach Einschätzung des Bistums, "dass die Perspektive der Betroffenen in der Abwägung zum Aufarbeitungsinteresse künftig noch stärker handlungsleitend sein muss".

Nur Namen und Adressen schwärzen genügt nicht

Die Person hatte sich bei der katholischen Datenschutzaufsicht nach Erscheinen der Münsteraner Missbrauchsstudie im Juni 2022 beschwert, nachdem sie durch die Studie eine Retraumatisierung erfahren habe. Auf die Beschwerde hin hatte die Datenschutzaufsicht im Juni 2023 festgestellt, dass die Weitergabe von teilweise anonymisierten Akten aus dem Verfahren zur Anerkennung des Leids an die Forschergruppe die betroffene Person in ihren Rechten verletzt hat. Nach Ansicht der Aufsicht hätten nicht nur Namen, Adressen und weitere direkt die Person identifizierende Daten geschwärzt werden müssen, sondern auch die Schilderung des individuellen Tathergangs.

Das Bistum Münster legte gegen den Bescheid der Aufsicht Rechtsmittel beim IDSG ein. Gegenüber katholisch.de begründete der damalige Interventionsbeauftragte der Diözese, Peter Frings, die Rechtsmittel damit, dass es wichtig sei, "genau zu erfahren, wo bei uns der Fehler liegt, was wir anders hätten machen müssen und was man künftig beachten muss".

Für die Universität Münster, in deren datenschutzrechtlicher Verantwortung die Missbrauchsstudie steht, ist die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen (LDI) zuständig. Auf Anfrage teilte ein Sprecher der LDI mit, dass der Beschwerdeführer die Beschwerde gegenüber der Behörde für erledigt erklärt habe. Daher sei der Fall nicht weiter inhaltlich geprüft worden. Die Aufsicht habe aber die Universität aufgefordert, in eigener Verantwortung mit dem Bistum Münster Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob es noch weitere Fälle gebe, in denen Daten von Missbrauchsbetroffenen ohne ausreichende Anonymisierung zu Forschungszwecken verarbeitet wurden.

Kontroverse Aufarbeitung

Die Bedingungen, unter denen kirchliche Daten und Unterlagen für Aufarbeitungsprojekte verwendet werden können, stehen in der Diskussion. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat eine Musterordnung erlassen, die eine Verwendung auch ohne Einwilligung der Betroffenen ermöglicht. Die Musterordnung wurde von einem Großteil der Bistümer in Kraft gesetzt. In Münster gibt es keine derartige Rechtsgrundlage im kirchlichen Recht. Die Regelungen der Musterordnung wurden vom Arbeitskreis der diözesanen Betroffenenbeiräte scharf kritisiert, Änderungen sind aber bislang nicht geplant.

Im vergangenen Jahr hatte sich das IDSG mit der Klage eines Kölner Priesters wegen des Gercke-Missbrauchsgutachtens befasst. Der Priester wurde im Gutachten anonymisiert als Beschuldigter geführt. Datenschutzrechte von Beschuldigten müssen hinter dem Interesse der Kirche an der Aufarbeitung zurücktreten, entschied das Gericht damals. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel beim Datenschutzgericht der DBK wurden eingelegt. (fxn)

2. April 2025, 11 Uhr: Ergänzt um Informationen der Landesdatenschutzaufsicht.